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Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S
Stand: 23.09.2018 | Autor: Redaktion
Gerügt wird die Verletzung der Marke „DropStop“. Dabei wird auf die Unionsmarke „DropStop by Schur“ verwiesen.
Abgemahnt wird die unberechtigte Nutzung der Marke Sonne durch Bäckereien, die das Wort „Sonne“ in irgendeiner Form bei der Benennung ihrer Backwaren benutzen.
Gerügt wird die Verletzung der Marke „INBUS“, indem der Abgemahnte ein Innensechskantschlüssel unter der Bezeichnung „INBUS“ beworben und angeboten wurde.
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