Frommer Legal Urheber Abmahnung für Allplan Deutschland GmbH – 

CAD Software Architektur & Ingenieurbau


Die Kanzlei Frommer Legal (zuvor bekannt als Waldorf Frommer) mahnt wegen der unlizenzierten Vervielfältigung und Bearbeitung einer Computerprogramms der Allplan Deutschland GmbH (Allplan 2015 Architektur) ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Zum Hintergrund

Betroffen sind Nutzer von Software/ Computerprogrammen der Allplan Deutschland GmbH aus München.

In den uns vorliegenden Abmahnungen geht es um die Software „Allplan 2015 Architektur“ bzw. die Software „Allplan 2015 Ingenieurbau“.

Es wird eingangs ausgeführt, dass die Allplan Deutschland GmbH seit nunmehr 30 Jahren zu den führenden Anbietern von CAD-Software für das Planen, Bauen und Nutzen von Gebäuden gehöre.

Zu den Produkten der Firma gehören CAD Software Produkte wie Allplan Architektur (Architecture) und Allplan Ingenieurbau (Engineering).

Unserem Mandanten wird vorgeworfen unlizenzierte Kopien von Computerprogrammen der Firma verwendet zu haben.

Es fehle an einer entsprechenden Lizenzvereinbarung zur Nutzung der Software.

Die Software sei nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 69a Abs. 1, 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt und hier läge eine unzulässige Vervielfältigung und unzulässige Bearbeitung nach §§ 69c Nr.1 und Nr. 2, 16 UrhG vor.

Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Zudem wird in einem uns vorliegenden Fall Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie i.H.v. 18.570,- Euro (!) geltend gemacht. Weiter werden Rechtsverfolgungskosten durch die Kanzlei Frommer Legal i.H.v. 2.079,50 Euro verlangt (Gegenstandswert 58.570,- Euro), mithin insgesamt 20.649,50 Euro.

In einem weiteren uns vorliegenden Fall wird ein Schadensersatz i.H.v. 9.285,- Euro und Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 1.452,50 Euro verlangt, mithin insgesamt 10.737,50 Euro.

Unser Rat:

Bewahren Sie Ruhe!

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen.

Zunächst bleibt aber zu prüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. 

Ist dies der Fall, so bestehen gleichwohl gute Chancen die geltend gemachte horrende Schadensersatzforderung zu minimieren.

Wir haben bereits Mandanten gegen derartige Software-/ Urheber- Abmahnungen erfolgreich verteidigen können.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 02.09.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.