Frommer Legal Urheber Abmahnung für BETA CAE Systems International AG – CAE Software 

ANSA PRE PROCESSOR + META

...fast 35.000,- Euro (!) Schadensersatzforderung

Die Kanzlei Frommer Legal (Frommer Rechtsanwalts PartG mbB - zuvor bekannt als Waldorf Frommer) mahnt wegen der unlizenzierten Nutzung einer Software der BETA CAE Systems International AG - ANSA ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Zum Hintergrund

Betroffen sind Nutzer von Software/ Computerprogrammen der BETA CAE Systems International AG, einem Anbieter von CAE Software Anwendungen für die Simulation und Analyse verschiedener Bauteile und Gesamtkonstruktion in der Automobil-. Schiff- und Raumfahrtindustrie. 

Zu den Produkten der Firma gehören die CAE Software Produkte ANSA und META.

In den uns vorliegenden Abmahnungen geht es um die Software ANSA PRE PROCESSOR.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen 2 unlizenzierte Kopien dieser Software verwendet zu haben.

Es fehle an einer entsprechenden Lizenzvereinbarung zur Nutzung der Software. Angeblich sei der Kopierschutz der jeweiligen Software überschreiben worden.

Die Software sei nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 69a Abs. 1, 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt und hier läge eine unzulässige Vervielfältigung und unzulässige Bearbeitung nach §§ 69c Nr.1 und Nr. 2, 16 UrhG vor.

Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Zudem wird in einem uns vorliegenden Fall Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie i.H.v. 33.000,- Euro (!) geltend gemacht. Weiter werden Rechtsverfolgungskosten durch die Kanzlei Frommer Legal i.H.v. 1.927,10 Euro verlangt (Gegenstandswert 73.000,- Euro), mithin insgesamt 34.927,10 Euro.


Unser Rat:

Bewahren Sie Ruhe!

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen.

Zunächst bleibt aber zu prüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. 

Ist dies der Fall, so bestehen gleichwohl gute Chancen die geltend gemachte horrende Schadensersatzforderung zu minimieren.

Wir haben bereits mehrere Mandanten gegen derartige Software-/ Urheber- Abmahnungen erfolgreich verteidigen können.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 08.06.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.