Marken Abmahnung der Frida Kahlo Corp. durch Kanzlei Zierhut IP

Die Frida Kahlo Corporation geht gegen Eintragungen von – ihrer Meinung nach – ähnlichen Marken mit Hilfe der Kanzlei Arochi & Lindner Anwälte aus Madrid vor.

Wir konnten für eine betroffene Mandantin eine gütliche außergerichtliche Lösung finden.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.


Zum Hintergrund

Frida Kahlo war eine mexikanische Malerin. Bekannt ist sie hierzulande insbesondere für ein Frauen Portrait mit Blumen im Haar und breiten Augenbrauen. 

Die Frida Kahlo Corporation (FKC) ist in letzter Zeit insbesondere für Abmahnungen mit Hilfe der Kanzlei Zierhut IP auffällig geworden. Uns lagen/liegen mehrere derartige Markenabmahnungen zur Prüfung vor.

Wir berichteten:

https://e-commerce-kanzlei.de/...

Doch nicht nur die unzulässige Markennutzung, auch die Eintragung von ähnlichen Marken wird durch die Firma verfolgt.

Hierzu bedient sich die Firma der Kanzlei Arochi&Lindner aus Madrid (Spanien).

In einem uns vorliegenden Fall wurde die Eintragung einer aus sich der Firma ähnlichen Marke bei dem Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) angegriffen.

In dem uns in englischer Sprache verfassten Schriftsatz heißt es auszugsweise:

We hereby inform yuo that the trademark Application conflicts with the intellectual property rights hold by Frida Kahlo Corporation fort he reasons set out in this letter“

Betroffen sei die Europäische Marke „FRIDA“ (Nr. 018250916, registriert in Nizza Klassen 3, 9, 14, 18, 21 und 33) und „FRIDA“ (Nr. 017988404, registriert in Klassen 3 und 21).

Die Marke unserer Mandantin war ebenfalls u.a. in den Klassen 3 (insb. Körperpflege) , 21 (kleine Haushaltsgeräte u.a. für die Schönheitspflege) und 44 eingetragen.

Die Anwälte Arochi&Lindner fordern für die Frida Kahlo Corporation von unserer Mandantin u.a. binnen 10 Tagen die Löschung der Marke, Aufgabe der Benutzung der Marke und Löschung einer entsprechenden Website/domain, die den Markennamen beinhaltete.

Wir konnten eine außergerichtliche Lösung mit der Firma erzielen und es ist zu keinem gerichtlichen Markenrechtsstreit gekommen.

Unser Rat

Sind auch Sie von einem Löschungs-Gesuchen der Firma betroffen oder planen Sie eine Marke eintragen zu lassen, die gegeben falls Ähnlichkeiten/Verwechslungsgefahr zu anderen bestehenden Rechten beinhaltet?

Wir beraten Sie bereits im Vorfeld bei einer Markeneintragung, damit es erst gar nicht zu einem Markenrechtlichen Konflikt kommt.

Haben Sie bereits eine Abmahnung/ einstweilige Verfügung erhalten, so stehen wir ebenfalls mit Rat und Tat an Ihrer Seite.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich in markenrechtlichen Streitigkeiten verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 09.09.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.