Filesharing-Abmahnung: Wie hoch ist der Schadensersatz-Anspruch?


Nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung stellt sich bei berechtigter Abmahnung regelmäßig die Frage nach der Höhe des zu zahlenden Schadensersatz. Gerade die Internetnutzer, die eine große Anzahl von Dateien heruntergeladen haben, sind schnell horrenden Forderungen gegenübergestellt.

Der BGH hat mit Entscheidungen aus dem Jahre 2015 zumindest für den Bereich der illegalen Downloads von Musikdateien bestätigt, dass ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 200 Euro pro Musiktitel, der über eine Internettauschbörse widerrechtlich verbreitet wurde, angemessen ist (BGH Urteile v. 11.06.2015, Az. I ZR 19/14, Az. I ZR 7/14 und Az. I ZR 75/14).

Der Gerichtshof hat hierbei berücksichtigt, dass nicht nur das Herunterladen des Abgemahnten einen Schaden verursacht, sondern dass hierdurch ein weiterer, deutlich höherer Schaden entsteht. Dieser wird nämlich mit der parallel zum Download stattfindenden Verbreitung der jeweiligen Titel hervorgerufen.

Wurde nun vom Abgemahnten ein ganzes Album über eine Tauschbörse heruntergeladen, so stehen dem Rechtinhaber nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung ein umfangreicher Schadensersatzanspruch zu. Dieser würde sich wie folgt berechnen:

Anzahl der Titel des Albums x 200 Euro

Beispiel:

wäre ein Album mit insgesamt 19 Titeln verbreitet worden, so wäre ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.800 Euro als angemessen anzusehen. Noch nicht berücksichtigt sind hierbei etwaige Rechtsanwaltsgebühren der abmahnenden Kanzlei.

Hinsichtlich der Höhe eines Schadensersatzes bei Filmdateien gibt es noch keine höchstrichterliche Klärung. Allerdings dürfte zu befürchten sein, dass in solchen Fällen ein Anspruch, der deutlich höher als 200 Euro pro Film ist, anzusetzen ist.

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Stand: 20.04.2016

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.