Filesharing Abmahnung /Mahnbescheid der Astragon Sales & Services GmbH durch Kanzlei Nimrod wegen Euro Truck Simulator 2 |
Haben Sie auch eine Filesharing Abmahnung wegen illegalem Download/ Uploads von Computer Spielen der Astragon Sales & Services GmbH durch Kanzlei NIMROD aus Berlin erhalten?
Wir helfen!
Die Astragon Sales & Services GmbH hat u.a. die ausschließlochen deutschlandweiten Nutzungsrechte an dem Computerspiel Euro Truck Simulator 2
Die Firma geht gegen illegales Filesharing, sprich das Anbieten auf Tauschbörsen (BitTorrent, P2P Netzwerk) ihrer Computerspiele vor. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die zur Abmahnung berechtigt.
Abgemahnt wird mit Hilfe der Kanzlei NIMROD aus Berlin, welche uns schon aus der Vergangenheit für derartige Filesharing Abmahnungen bekannt ist.
Diese haben zunächst einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen den Internetprovider durchgesetzt, um an den jeweiligen Anschlussinhaber hinter der IP Adresse zu gelangen.
Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewährten Unterlassungserklärung. Ein Formulierungsvorschlag liegt der Abmahnung bei. Dabei wird eine Tätereigenschaft des Abgemahnten angenommen, nicht nur die Störereigenschaft.
Zudem wird von den Rechtsanwälten NIMROD ein Mindest Schadensersatz i.H.v. 2.500 Euro und 347,60 Euro Rechtsanwaltskosten verlangt, ausgehend von einem Gegenstandswert i.H.v. 3.500,- Euro
Bei fristgerechter Zahlung wird ein Vergleichsangebot über nur 850,- Euro angeboten.
Die Firma mahnt nun nicht nur ab, sondern lässt auch gerichtliche Mahnbescheide durch die Kanzlei beantragen. Spätestens jetzt dürfte anwaltliche Hilfe sinnvoll sein.
Gehen Sie nicht vorschnell auf den Vergleichsvorschlag ein.
Erfahren Sie hier mehr über Filesharing im Allgemeinen:
https://e-commerce-kanzlei.de/was-ist-eigentlich-filesharing-wir-erklaeren-es.html
In derartigen Filesharing-Fällen ist zunächst zu prüfen, ob der Betroffene überhaupt Verantwortlicher ist, ob er also Täter oder Störer ist. Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch selbst. So könnten auch Dritte (Freunde, Verwandte) den Download/Upload vorgenommen haben.
Hier bedarf es einer umfassenden Prüfung. Die Rechtsprechung zu derartigen Filesharing-Fällen ist vielschichtig und für einen juristischen Laien schwer zu durchschauen.
Wir haben hier schon Betroffene in vergleichbaren Fällen erfolgreich verteidigen können.
Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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