Facebook Foto Urheberrecht Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH (marionskochbuch) durch Kanzlei Albrecht-Bischoff 

Die Kanzlei Albrecht-Bischoff mahnt auch weiterhin für die Knieper Verwaltungs GmbH wegen (angeblich) unlizenzierter Benutzung von Lichtbildern/Fotos ab. Dabei geht es insbesondere um Rezeptfotos, die u.a. auf marionskochbuch.de abgebildet sind. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Die Knieper Verwaltungs GmbH geht schon seit längerer Zeit gegen die Verwendung von Essen / Rezept – Fotografien vor.

Uns lagen u.a. zum Beispiel Abmahnungen wegen der Verwendung eines Fotos einer Schweine Haxe – Eisbein auf facebook zur Prüfung vor.

Nach Angaben in der Abmahnung ist die Knieper Verwaltungs GmbH Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den beanstandeten Fotografien von zubereiteten Rezepten. Herr Folkert Knieper, Betreiber der Internetplattform Marions Kochbuch, sei Fotograf und somit Rechteinhaber der Bilder. Die Nutzungsrechte an den Fotografien habe Herr Folker Knieper der Knieper Verwaltungs GmbH übertragen.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, Fotografien des Folker Knieper ohne die nötige Lizenz und ohne Urhebernennung im Internet (gewerblich) verwendet zu haben.

Gefordert wird binnen Frist (Zitat):

· „das Foto von der Website unverzüglich zu entfernen und die Bilddatei auf dem Server zu löschen.
· sich durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung zu verpflichten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Ein Vorschlag liegt bei.
· unserer Mandantin Schadensersatz in Höhe von 1.208,00 Euro zu zahlen sowie von den bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten (Aufwendungsersatz) in Höhe von 800,38 Euro freizustellen.“

Bezüglich der Berechnung des Schadensersatzes wird eine Lizenzanalogie angewandt (entsprechend der Kosten für eine berechtigte Nutzung eines Fotos für einen gewissen Zeitraum)

Hinsichtlich der geltend gemachten Anwaltsgebühren wurde in der uns zuletzt vorliegenden Abmahnung von einem Streitwert i.H.v. 7.208,- Euro ausgegangen.



Unser Rat:

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Es sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob Sie das Foto (ohne Urhebernennung) nutzen durften.

Trifft der Vorwurf jedoch zu, kann eine sogenannte modifizierte (= eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, wenn beispielsweise ein zu hoher Streitwert oder Schadensersatz angesetzt worden ist.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 21.01.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.