Facebook Datenleck (Scraping): Welche Rechte haben Betroffene?

Vorsicht vor Phishing, Smishing, Identitätsdiebstahl. 

Jetzt Schadensersatz fordern!

Facebook (Meta Platforms, Inc.) machte letztes Jahr Schlagzeilen mit Bekanntwerden eines großen Datenlecks. 

Es sollen nach Medienberichten 6 Millionen deutsche Nutzer betroffen sein. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Zum Hintergrund

Facebook (Die Meta Platforms, Inc) machte vor gut einem Jahr Schlagzeilen, als bekannt wurde, dass Hacker zahlreiche persönliche Daten von Nutzern abgefasst hatten. Bei den Daten handelte es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. 

Möglich war dies wohl durch Sicherheitslücken (Leak) bei facebook. 

Doch nicht nur aus Sicherheitslücken können persönliche Daten ungewollt öffentlich werden. So können durch die freiwillige Nutzung von manchen Apps ungewollt Daten preisgegeben werden. 

Durch das so genannte Scraping ("Schürfen" öffentlicher Daten) lassen sich solche Infos mit weiteren personenbezogenen Daten zusammenführen.

Facebook hat eine eigene Hilfe Seite eingerichtet, auf der Nutzer weitere Informationen erfragen können:

https://www.facebook.com/help/...

Für Betroffene kann eine Veröffentlichung der Daten u.a. zu vermehrten SPAM Nachrichten und weiterem Datenmissbrauch führen (Phishing, Smishing, Identitätsdiebstahl). Gerade durch die Vielzahl der persönlichen Daten und deren Zusammenführung ist ein Betrug mit den Daten einfacher und gefährlicher.

Folgen für Facebook

Zunächst trifft Facebook nach der DSGVO die Pflicht die Betroffenen von der Datenschutzpanne zu informieren.

Dies hat nach  Art. 34 DSGVO  „unverzüglich“ zu erfolgen. Allerdings gilt dies nur, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Zudem gilt diese Informationspflicht nicht, wenn Facebook sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. 

Dies gilt es nun u.a. juristisch zu überprüfen!

Auch die irische Datenschutzkommission ist auf diesen Vorfall aufmerksam geworden und prüft derzeit die Verantwortung von facebook (vgl. hier die Stellungnahme in englischer Sprache: https://www.dataprotection.ie/...).

Betroffene Nutzer sollten nicht untätig bleiben!

 Art. 15 DSGVO gibt den Nutzern ein Auskunftsrecht gegenüber Facebook, ob sie vom Datenleck betroffen sind. 

Erteilt Facebook keine oder eine unvollständige Auskunft, so kann sich bereits daraus ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. 

Ferner kann das Daten Leak zu weiteren (immateriellen) Schadensersatzansprüchen in vierstelliger Hohe für Betroffene führen. 

Unser Rat


Wenn auch Sie betroffen sind, dürften Ihnen verschiedene Rechte zustehen.

Insbesondere sollte juristisch überprüft werden, ob Ihnen Schadensersatz gegen Facebook zusteht.

Für eine Klage gegen Facebook sollten Sie sich anwaltliche Hilfe nehmen. 

Sind auch Sie betroffen? - Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 04.05.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.