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Letzte außergerichtliche Mahnung: EU Forderungs AG für „Eurowin-24 Eurojackpot -6/49“

Mahnung der Ozcan MA Forderungs AG + Rigova Forderungs AG

EU Forderungs AG bzw. die Ozcan MA Forderungs AG + Rigova Forderungs AG verschicken Mahnungen für „Eurowin-24 Eurojackpot -6/49“

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr,


Seriöses Inkasso oder Fake?!

In einem uns vorliegenden Mahnschreiben fordert die EU Forderungs AG aus Köln Zahlung für eine „telefonische Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: „Eurowin-24 Eurojackpot -6/49“.

Betroffene berichten uns, dass Sie sich an eine derartige telefonische Teilnahem nicht erinnern könnten

Es heißt: "Letzte außergerichtliche Mahnung"

Gefordert werden 269,49 Euro.

Zahlung wird auf ein britisches Konto verlangt (IBAN: GB...).

Der Sitz der Firma soll am Theodor Heuß Ring in Köln sein. Dort firmiert (angeblich) auch die Köln Euro Inkasso AG.

Über diese Firma berichteten wir hier bereits:

https://e-commerce-kanzlei.de/...

In wie weit hier eine Firmenverbindung besteht, ist nicht bekannt. 

Das Schreiben ziert ein Logo des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen), was eine gewisse Seriosität vermitteln soll. Doch diese Seriosität erscheint hier mehr als fraglich. So erscheint es vorliegend unwahrscheinlich, dass die Firma tatsächlich Mitglied des BDIU ist. Der Verband warnte erst jüngst vor unseriösen Inkassoschreiben, die das Logo zu ihren Zwecken missbrauchen.

Im Falle der Nichtzahlung wird mit "Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung" etc. gedroht. 

Dieses Drohszenario ist unseres Erachtens absolut übertreiben und unseriös.


Zudem verschickt auch die Ozcan MA Forderungs AG Mahnungen wegen der Teilnahem an einer Lotterie.  

Auch die Fordinal Forderungs AG + Rigova Forderungs AG verschicken Mahnungen für Eurowin 24. 

Unser Rat

Grundsätzlich sollten Inkasso-Schreiben nicht ignoriert werden, da sonst gerichtliche Schritte/  Zwangsvollstreckung drohen könnten.

Hier sollte jedoch auf keinen Fall vorschnell gezahlt werden!

Hier müsste zunächst nachgewiesen werden, dass überhaupt die geltend gemachte Hauptforderung besteht.

Wir helfen Ihnen!

Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen.

Wir konnten viele Betroffene bereits erfolgreich gegen vergleichbare Inkassoforderungen verteidigen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 10.08.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.