Erneute Abmahnung von Gregory Neeb durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt und Ammer

Verkaufen auf Ebay: Noch privat oder schon gewerblich?

Die Abmahner

Gregory Neeb aus Zettingen spricht erneut zahlreiche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt und Ammer aus. Herr Neeb ist Inhaber eines Spielwarengeschäfts (Daliono Spielwaren und verkauft über die Internetseiten https://www.folkmanispuppen.eu/ und https://www.daliono.de/ Spielwaren, Kinderkostüme und Leuchten.

Der Vorwurf

Herr Neeb mahnt zahlreiche eBay Händler aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ab. Dabei wirft er vor, dass sich die Anbieter nur zum Schein als private Verkäufer ausgeben, um so die Pflichten eines gewerblichen Verkäufers umgehen zu können.

Die Forderung

Es werden zum einen die sofortige Beendigung dieser wettbewerbsrechtlichen Verstöße und zum anderen eine unterzeichnete Unterlassungserklärung gefordert. Mit der unterzeichneten Unterlassungserklärung möchte Herr Neeb zukünftiges Handeln in gleicher oder ähnlicher Weise verhindern und Widerholungstaten unter Strafe stellen.

Zudem fordert er die Übernahme der Abmahnkosten (in Höhe von 1293,67€).

Unsere Einschätzung

Herr Neeb mahnt zahlreiche Händler ab, wobei hier die Frage zu stellen ist, ob dies rechtmäßig erfolgt. Es ist in der Tat wichtig, sich nur dann als Privatverkäufer auszugeben, wenn dies auch der Fall ist. Sprechen die Argumente für eine gewerbliche Stellung, so sollten stets die Pflichten eines Gewerbetreibenden beachtet und umgesetzt werden.

Vor allem in der jetzigen Karnevalszeit kommen immer mehr Abmahnungen von Herrn Neeb vor. Nehmen Sie die Abmahnungen ernst!

Unser Rat

Da die Grenze zwischen einem privaten und gewerblichen Verkäufer zumeist sehr schwammig ist und für Laien kaum zu erkennen ist, raten wir Ihnen, die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Wir nehmen gerne die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor und beraten Sie zudem auch gerne darüber hinaus.

Wahren Sie die Fristen und kontaktieren Sie zügig einen Anwalt. Bitten Sie Ihren Anwalt um eine Modifizierung der Unterlassungserklärung bevor Sie diese unterzeichnen. Unterlassungserklärungen sind zumeist sehr weit gefasst und können Sie in Ihren Rechten beeinträchtigen, wenn Sie die Erklärung ohne Anpassung unterzeichnen.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 10.02.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.