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IDO ist ein Interessenverband, der durch die 1. Vorsitzende Sarah Spayou vertreten wird. Der Verband ist in Leverkusen ansässig und setzt sich mit verschiedenen Leistungen für seine Mitglieder ein. U.a. ermöglicht der Verband die Nutzung eines Rechtstext-Services und führt Ersteinschätzungen bei Abmahnungen durch.
Der IDO Verband mahnt immer wieder Gesetzesverstöße ab, um – nach eigenen Angaben – die Rechtssicherheit der Verbraucher zu garantieren.
Im aktuellen Fall mahnt der IDO Verband Produkte mit einer fehlenden Information zur Herstellergarantie ab. Betroffen sind vor allem Händler von Smartphones und weiteren Elektronikgeräten, die ihre Waren mit einer gesonderten Herstellergarantie anpreisen.
Neben der unzureichenden Aufklärung hinsichtlich der Garantie werden auch fehlende Telefonnummern in der Widerrufsbelehrung sowie die Wiedergabe der Widerrufsbelehrung als Fließtext ohne Überschrift abgemahnt.
Ob das angebotene Produkt mit einer Herstellergarantie versehen ist, ist auf den ersten Blick nicht immer erkennbar. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zu recherchieren, ob das angebotene Produkt mit einer Herstellergarantie durch den Hersteller beworben wird. Bietet der Hersteller eine Garantie für sein Produkt an, so müssen die Verbraucher vollumfänglich über die zugehörigen Garantiebedingungen informiert werden (§ 279 BGB), sodass Sie als Händler verpflichtet sind, dieser Informationspflicht nachzukommen.
Sie kommen der Informationspflicht auch dann nach, wenn Sie in Ihrem Onlineshop einen Link in unmittelbarer Nähe zum Produkt hinterlegen, der auf die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers verweist.
Darüber hinaus müssen Sie klarstellen, dass die gesetzliche Gewährleistung neben der Garantie besteht und somit nicht ausgeschlossen wird. Nach dem Gesetz können Garantie und Gewährleistung nebeneinander bestehen und dürfen sich nicht ausschließen.
Mit dem neuen Verbraucherrecht ist die Angabe einer Telefonnummer in der Muster-Widerrufsbelehrung verpflichtend, da der Widerruf auch telefonisch erfolgen kann. Geben Sie deshalb stets eine Telefonnummer an, damit der Verbraucher Sie im Falle eines Widerrufs auch telefonisch erreichen kann.
Informieren Sie sich darüber, ob Ihre angebotenen Produkte über eine Herstellergarantie verfügen. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie Ihre Kunden vollumfänglich darüber informieren.
Zudem sollten Sie sich über die Bestandteile einer Muster-Widerrufsbelehrung informieren. Gerne helfen wir Ihnen dabei, in dem wir Sie in einem persönlichen Gespräch vollumfänglich aufklären und eine solche Belehrung für Sie erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Sollten sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen ebenfalls unsere Hilfe an: Gerne nehmen wir die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Sollte sich herausstellen, dass die Unterlassungserklärung sehr weit gefasst ist, nehmen wir auf Ihren Wunsch hin eine Modifizierung zu Ihren Gunsten vor. Unterzeichnen Sie deshalb niemals voreilig eine ungeprüfte Unterlassungserklärung, sondern halten Sie zuvor Rücksprache mit uns.
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