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Vorliegend greift die Vertragsstrafe aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung in Höhe von 5.000€. Der Abgemahnte wird folglich aufgefordert, diese Summe zu begleichen.
Nach § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB müssen die Waren, die bereits durch den Hersteller mit einer Herstellergarantie versehen wurden, in der Tat mit den exakten Bedingungen der Garantie beworben werden. Demnach muss der Händler den Geltungsbereich der Garantie, etwaige Ausnahmen und Einschränkungen und weitere Garantiebedingungen angeben, wenn das Produkt beworben wird.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung soll Zuwiderhandlungen ausschließen. Kommt es dennoch dazu, dass die unter Strafe gestellte Tat erneut begangen wird, kann der Geschädigte eine Vertragsstrafe geltend machen, die zuvor innerhalb der Unterlassungserklärung vereinbart wurde. Sie haben mit Ihrer Unterschrift zugestimmt, dass Zuwiderhandlungen sanktioniert werden, sodass Sie in Ihren weiteren Handlungen stets aufpassen sollten, dass diese nicht in den Verbotsbereich der Unterlassungserklärung fallen. Je weiter die Formulierung, desto größer ist das Gefahrenpotenzial eines erneuten, zu sanktionierenden Verstoßes für Sie.
Informieren Sie sich vollumfänglich über die Informationspflichten eines Verkäufers, wenn Sie z.B. online Produkte anbieten. Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nehmen Sie bei Erhalt einer Abmahnung keine voreiligen Handlungen vor: Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Anwalt, der sich die Abmahnung im Detail anschaut und diese ggf. zu Ihren Gunsten modifiziert. Dies gilt auch explizit für die Unterlassungserklärung, da diese zumeist sehr weit formuliert ist und Sie stark einschränken könnte. Unterzeichnen Sie deshalb erst nach Rücksprache mit uns die modifizierte Unterlassungserklärung.
Sollten Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, dass die Vertragsstrafe geltend gemacht wird, sprechen Sie ebenfalls mit uns. Wir überprüfen den jeweiligen Einzelfall und stehen Ihnen bei den weiteren Schritten zur Abwehr oder Verhandlung mit dem Abmahner unterstützend zur Seite.
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