Erneute Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) durch Rechtsanwalt Sandhage

OS-Link oder Versandhandelsregister

Die Abmahner

iOcean UG (haftungsbeschränkt) ist eine in Teltow (Schenkendorfer Weg 12) ansässige Firma, die ordnungsgemäß in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam (Handelsregister-Nr. HRB 30926P) eingetragen ist. Das Unternehmen ist breit aufgestellt und ist im Einzelhandel für Raucherbedarf, orientalische Wasserpfeifen, ätherische Öle und Duftkerzen sowie Tablets, Handys und deren Zubehör aktiv.

Vertreten wird iOcean durch den Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

Der Vorwurf

Auf der Plattform eBay wurden Produkte aus den Bereichen Tabakwaren, E-Zigaretten und deren Zubehör angeboten. Die Angebote vernachlässigten dabei die gesetzlichen Vorschriften zur Hinterlegung eines Links zu der OS-Plattform sowie aller relevanten Angaben zum Jugendschutzbeauftragten.

Aufgrund der fehlenden Angaben zum Jugendschutzbeauftragten könnte eine potentielle Gefährdung für Kinder und Jugendliche beim Kauf dieser Tabakwaren vorliegen.

Zudem liegt ein Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 524/2013 vor, die Händler dazu verpflichtet, ihre Angebote mit einem Hinweis auf die OS-Plattform (Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) zu versehen.

Rechtsanwalt Sandhage hat bereits in mehreren Fällen zu den hier aufgelisteten Verstößen abgemahnt.

UPDATE Mai 2022:

Erneut mahnt sie iOcean UG durch Rechtsanwalt Sandhage ab. Diesmal geht es um den Versand nicht verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel (fehlende Registrierung im Versandhandelsregister).

Neuerdings wird auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet. Es wird zwar Unterlassen des Verhaltens gefordert, aber ohne Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Erklärung. Zudem sollen die Anwaltskosten i.H.v. rund 450,- Euro gezahlt werden.

Für den Fall, dass man dieser Forderung binnen Frist nicht nachkommt, wird ein formeller Unterlassungsanspruch in Aussicht gestellt.

Die Forderung

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, um die potentielle Gefahr in Zukunft auszuräumen. Zudem werden die Anwaltskosten in Höhe von 334,75€ geltend gemacht (Gegenstandswert 3000€).

Unsere Einschätzung

Ein Jugendschutzbeauftragter gilt als Vermittler zwischen Anbieter und den minderjährigen Nutzern. Um Kinder und Jugendliche vor schädlicher Einflussnahme zu schützen, müssen Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten Vorsorgemaßnahmen nach gem. § 5 Abs. 1 JMStV treffen. Zudem müssen alle Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdeten Inhalten einen Jugendschutzbeauftragten nach § 7 Abs. 1 S. 2 JMStV bestellen und nach § 7 Abs. 1 S. 3 JMStV diesen durch entsprechende Angaben transparent machen. Somit ist die Bereitstellung eines Jugendschutzbeauftragten sowie die Kenntlichmachung durch Angaben verpflichtend, da sonst ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß gegen § 7 JMStV vorliegt.

Unser Rat

Erhalten Sie eine Abmahnung, ist es wichtig, die gesetzte Frist einzuhalten und einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die aktuelle Situation für Sie analysiert. Geben Sie keine vorschnellen Unterlassungserklärungen ab, sondern besprechen Sie die Situation gerne mit uns. Vorschnelle Entscheidungen können dazu führen, dass die Unterlassungserklärung nicht auf Ihren Fall abgestimmt ist und Ihren Handlungsspielraum für die Zukunft stark einschränkt.

Gerne bieten wir Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung an. Schreiben Sie uns oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 13.05.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.