Erneute Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH durch die CBH Rechtsanwälte

Nutzung der Marke „MIMO“

Die Abmahner

Die FAST Fashion Brands GmbH hat ihren Sitz in Hamburg (Wichelmannweg 23) und vertreibt über sämtliche Onlineshops, wie bspw. OTTO, Zalando, About You u.a. Bekleidungsstücke, Accessoires und Schuhe. Dabei besitzt das Unternehmen eingetragene Marken, wie u.a. die streitgegenständliche Marke „MIMO“.

Die CBH Rechtsanwälte vertreten die FAST Fashion Brands GmbH.

Der Vorwurf

Das Unternehmen wirft einem eBay-Händler vor, die Marke „MIMO“ ohne Zustimmung der FAST Fashion Brands GmbH genutzt zu haben. Dabei bewirbt der eBay-Händler seine Produkte mit „Mimo von Giovanni Beverly Hills“, was eine Markenrechtsverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sowie eine Verwechslungsgefahr zu Lasten der Marke „MIMO“ gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellt.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, seine Angebote sofort zu berichtigen, indem das Zeichen „MIMO“ innerhalb der Auktionen nicht mehr genannt wird. Es wird zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um zukünftiges unlauteres Handeln unter Strafe zu stellen bzw. zu verhindern.

Unsere Einschätzung

Eingetragene Marken unterliegen einem Schutz gem. des Markengesetzes, sodass eine unbefugte Nutzung unter Strafe steht und ggf. abgemahnt werden kann.

Die FAST Fashion Brands GmbH führt zahlreiche eingetragene Marken und ist bisher konsequent gegen Markenverletzungen angegangen. Deshalb sollte die Abmahnung in der Tat ernst genommen werden, um sich vor weiteren Ärgernissen zu bewahren.

Unser Rat

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie einen Anwalt. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen die strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtmäßig zu modifizieren und abzugeben. Nehmen Sie auf keinen Fall selbstständig die Modifizierung vor, da hier viele rechtliche Kriterien zu berücksichtigen sind. Unsere Anwälte sind damit vertraut, Unterlassungserklärungen auf Ihren individuellen Fall anzupassen und helfen Ihnen selbstverständlich weiter.

Die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung erfolgt bei uns unverbindlich und kostenlos. Sprechen Sie uns an!

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 20.02.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.