Erneute Abmahnung der Dachs Deutschland durch Rechtsanwalt Bernd Fleischer der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Die Abmahner

Harald Durstewitz handelt unter dem Namen DACHS Deutschland europaweit Textilprodukte, wie z.B. Socken und T-Shirts. Das Unternehmen ist in der Konrad-Zehrt-Str. 1 in 37308 Heiligenstadt ansässig und ist zudem unter dem Online-Unternehmen rakuten.de aufzufinden.

In der aktuellen Streitigkeit wird Herr Durstewitz von Herrn Bernd Fleischer der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt.

Vorwurf

Herr Durstewitz stellt fest, dass einer seiner Wettbewerber gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstößt, indem die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und somit nicht der Gesetzeslage entspricht. Dabei soll die Widerrufsfrist erst dann beginnen, wenn die Widerrufsbelehrung beim Kunden vorliegt und nicht wie gesetzlich festgelegt, mit Erhalt der Ware. Dies stellt eine Täuschung der Verbraucher über die Gesetzeslage sowie ein wettbewerbswidriges Handeln nach §§ 3, 3a UWG dar.

Die Forderung

Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02€ gefordert.

Unsere Einschätzung

Gem. § 3a UWG liegt unlauteres Handeln vor, wenn gesetzliche Regeln missachtet werden. Nach § 312 g BGB und Art. 246 EGBGB beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware anzulaufen und nicht erst nach Erhalt der Widerrufsbelehrung. Ein Verstoß gegen die Gesetzeslage ist nicht auszuschließen.

Unser Rat

Wir empfehlen Ihnen, sich jederzeit an die Gesetzeslage zu halten, da vor allem wettbewerbswidriges Verhalten häufig abgemahnt wird. Abmahnungen sind zumeist mit viel Ärger und Kosten verbunden, die wir Ihnen gerne ersparen wollen.

Haben Sie dennoch eine Abmahnung erhalten, sollten Sie vor allem die Fristen einhalten und sich schnellstmöglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Gerne schauen wir uns Ihre Abmahnung an und nehmen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung vor. Zudem sollten Sie die Unterlassungserklärung niemals ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt unterschreiben, da diese in den meisten Fällen modifiziert werden sollte.

Zudem stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung!

Stand: 07.03.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.