Email Berechtigungsanfrage / Abmahnung der Siemens Industry Software GmbH SISW

Unlizenzierte Software-Nutzung NX + Solid Edge

Abmahn-Grund

Die Siemens Industry Software GmbH (SISW – früher IBS AG) verschickt Emails mit Berechtigungsanfragen bezüglich einer unlizenzierten Nutzung der Produkte NX und Solid Edge.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund

Die SISW (Zentrale in Köln) bietet Product-Lifecycle-Management-Software-Systemen an und ist eine Gesellschaft des Siemens Konzerns.

In einer E-Mail stellt sich ein Mitarbeiter (License Compliance) der Siemens Industry Software GmbH (SISW) vor und gibt an, die Benutzung der Programme der Firma gemäß der Lizenzbedingungen zu überprüfen.

Die Firma habe Informationen erhalten – woher bleibt unklar – dass der Betroffene eine SISW Software unlizenziert nutze. Es geht um die Software „Siemens NX“ und „Solid Edge“.

Im Ergebnis wird die Löschung der Software verlangt und die Bestätigung der Löschung binnen 5 Tagen.

Doch hier ist Vorsicht geboten!

Geht man auf die Email ein, so droht in einem nächsten Schritt die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen.

In einer dann folgenden Email, bedankt sich die Firma für die Löschung und weist darauf hin, das es sich bei der Benutzung von Raubkopien um eine Straftat handele.

Es wird eine einvernehmliche und nicht-öffentliche Erledigung angeboten. Betroffene wird angeboten, auf Basis des Verkaufspreises eine Lizenz zu erwerben. So sollen Sie eine Zahlung in Höhe von 205.831,00 Euro (netto) oder eine andere sechsstellige Summe zahlen. Hinzugerechnet wird eine Wartung zumeist in Höhe von 40.531,00 Euro.


Unser Rat

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich noch binnen Frist von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Reagieren Sie nicht selbst auf die Email der SISW. Für einen juristischen Laien sind mögliche urheberrechtliche Folgen eines Lizenzverstoßes kaum zu überblicken.

Zunächst bleibt zu prüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß – unlizenzierte Nutzung - vorliegt.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, wie strategisch am besten vorzugehen ist. Die geltend gemachte Forderung erscheint uns zu hoch gegriffen. Hier sollte juristisch gegengehalten werden.

Auch der den Gebühren zu Grunde gelegte Streitwert erscheint unseres Erachtens zu hoch. Hier können die geltend gemachten Anwaltsgebühren bestenfalls reduziert werden.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 05.11.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.