Ebay UWG Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH (vinyldirect.de) durch RA Lutz Schroeder wegen Schein Privatverkauf


Die Firma MissionDirect eCommerce GmbH aus Berlin lässt durch Rechtsanwalt Lutz Schröder eBay Händler abmahnen.

Es geht um einen angeblichen Verkauf als Schein- Privathändler. Hier ist die Abgrenzung zwischen einem gewerblichen und einem privaten Verkauf entscheidend.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund


Die Firma MissionDirect eCommerce GmbH ist online unter vinyldirect.de gewerblich tätig und bietet Schallplatten aller Art an. Mit Hilfe des Anwalts Lutz Schroeder werden Abmahnungen gegen eBay Händler ausgesprochen.

In der Vergangenheit ist der Anwalt bereits entsprechend für die MissionDirect Trading Ltd. & Co. KG und MissionDirect UG vorgegangen.

Abmahngefährdet sind Verkäufer von eben solchen Tonträgern.

Angeblich handele der Betroffene als gewerblicher Händler, doch gebe sich aug eBay als privater Verkäufer aus (Schein-Privathändler).

Hintergrund ist die Pflicht für gewerbliche Händler u.a. diverse Informationspflichten zu erfüllen (Impressum, Widerrufsbelehrung, Gewährleistungsrecht etc.). Als Privatverkäufer muss man diese Pflichten nicht erfüllen, was die Verkaufstätigkeit erheblich erleichtern dürfte.


Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (ein Formulierungsentwurf liegt der Abmahnung bei) und die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 15.000,- Euro (sprich knapp 1.000,- Euro)



Unser Rat

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Der Vorwurf ist genauestens zu überprüfen, dabei ist die Abgrenzung zwischen einem privaten und gewerblichen Verkauf oftmals für einen juristischen Laien nicht einfach, da sich die Abgrenzung nach einer Vielzahl von Indizien richtet, die von der Rechtsprechung über die Jahre entwickelt wurden.

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Auch die geltend gemachten Gebühren können mit einer juristischen Argumentation oftmals reduziert werden.


Wir helfen auch Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 21.02.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.