Die Insumed GmbH spricht, vertreten durch die Kanzlei Messner Rechtsanwälte markenrechtliche Abmahnungen aus
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die Insumed GmbH aus Mainz bietet ein medizinisches Ernährungskonzept mit entsprechenden Nahrungsergänzungsmittel bzw. Trinkmahlzeiten etc. (Diätkonzept).
Die Firma besitzt Markenschutz bezüglich der Marke "INSUMED".
Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler, die Nahrungsergänzungsmittel mit dieser Bezeichnung bewerben.
Vertreten wird die Firma von der Kanzlei Messner Rechtsanwälte.
Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei ein Entwurf der Abmahnung beigefügt wurde. In dieser Erklärung verpflichtet man sich für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe an die Firma zu zahlen.
Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 30.000,- Euro verlangt (knapp 1.500,- Euro).
Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.
Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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