Die CrossFit Inc lässt auch weiterhin eBay Händler (facebook Instagram Nutzer) markenrechtlich abmahnen.
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
„Crossfit“ ist ein markenrechtlich geschütztes Fitnessprogramm, welches durch die CrossFit Inc. entwickelt und lizensiert wird. Die Firma hält die Markenrecht an dem Begriff „CrossFit“ (Registernummer DE 30 2017 032 826) für Produkte und Dienstleistungen rund um Fitness, Gesundheit (diätische Lebensmittel/Nahrungsergänzung) etc.
Abgemahnt wird durch internationale Kanzlei Bird & Bird LLP.
Die Firma geht nur, vertreten durch die Kanzlei Bird&Bird LLP gegen die unlizenzierte Nutzung des Begriffes "CrossFit" z.B. auf Instagram/Facebook/eBay vor.
Gefordert wird binnen Frist u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine Vorlage liegt bereits der Abmahnung bei, wobei eine Vertragsstrafe von 10.000,- Euro (!) für jeden zukünftigen Verstoß verlangt wird. Zudem wird Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung verlangt. Weiter verpflichtet man sich, an die Firma einen noch zu beziffernden Schadensersatz zu zahlen.
Weiterhin wird die Erstattung der Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 250.000,- Euro gefordert, mithin rund 3.700,00 Euro.
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.
Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden.
Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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