Abmahnung Gregory Neeb daliono.de durch Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer

ebay: Die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer vorgelegt Diese Abmahnung wurde im Auftrag von Gregory Neeb aus Zettingen ausgesprochen.

Mit dem uns vorliegenden Schreiben geht der Abmahner gegen einen (vermeintlich) privaten ebay-Händler vor. In dem Schriftsatz der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer wird insoweit ausgeführt, dieser habe die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten und sei folglich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB einzustufen.

Als gewerblicher Anbieter habe der Händler die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Der Abmahner merkt dabei an, dass insbesondere die Angaben zum Widerrufsrecht und zum Impressum (Anbieterkennzeichnung) in den Angeboten des Händlers fehlen. Die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer verlangt insoweit Abhilfe und Unterlassung. Es wird in diesem Kontext die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Zudem fordert der Abmahner im Zuge des Abmahnvorganges den Ausgleich der vermeintlich entstandenen Abmahnkosten, welche sich vorliegend anhand eines Streitwertes in Höhe von 20.000 berechnen würden. Dies entspricht 984,60 Euro. Darüberhinaus wird die Erstattung der Testkaufkosten verlangt.

Was sollen Sie nun tun, falls Sie abgemahnt worden sind?

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren, aber trotzdem die gesetzte Frist nicht ohne Reaktion verstreichen lassen.

Es ist zu prüfen, ob Sie tatsächlich die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten haben oder ob Sie noch als privater Verkäufer einzustufen sind.

Als nächstes muss dann eine Verteidigungsstrategie gewählt werden. Auch muss bei berechtigter Abmahnung das gerügte Verhalten unverzüglich eingestellt werden. Wir können jedoch nicht dazu raten, eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung abzugeben. An dieser Stelle sollten Sie Hilfe von einem spezialisierten Berater in Anspruch nehmen. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der Zahlung etwaiger Abmahnkosten.

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Weiterführende Informationen:

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Stand: 14.07.2016

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.