Abmahnung der Fa. Halley Berlin - Firat Havadir „giorgiodimare_berlin“ durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Verkaufen auf Ebay: Noch Privat oder schon gewerblich?

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Levent Göktekin vorgelegt. Diese Abmahnung wurde für die Unternehmung Halley Berlin aus Berlin versendet.

Diese Unternehmung wird von Herrn Firat Havadir geführt und verkauft über den ebay-Shop „giorgiodimare_berlin“ insbesondere diverse Kleidungsartikel.

Mit der uns vorliegenden Abmahnung wurde ein privater ebay-Händler abgemahnt. In der Abmahnung wird behauptet, unser Mandant habe die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten. In diesem Kontext habe er allerdings nicht die gesetzlichen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung und zum Widerrufsrecht veröffentlicht.

Grundsätzlich ist sicherlich zu erwähnen, dass die Existenz von sog. scheinprivaten Anbietern für gewerbliche Unternehmer durchaus ein ernstzunehmendes Problem darstellen kann. Die Abmahnung könnte daher - aus diesem Blickwinkel betrachtet - durchaus auch unter lauterkeitsrechtlichen Erwägungen als nachvollziehbar anzusehen sein.

Allerdings ist an diesem Punkt auch zu erwähnen, dass oftmals die vermeintlich scheinprivaten Anbieter vollkommen absichtslos handeln – die Grenze zur Einstufung zum gewerblichen Verkäufer sind schließlich fließend. Kommt dann weiter hinzu, dass ein ebay-Verkäufer, der nur eine geringfüge Handelsaktivität ausübt, abgemahnt wird, so sollte doch der gesamte Abmahnvorgang genauer unter die Lupe genommen werden. Schließlich muss ausgeschlossen werden, dass der Abmahner von sachfremden Erwägungen, wie beispielsweise einem Gebührenerzielungsinteresse, geleitet wird.

Welche Erkenntnisse haben wir im aktuellen Fall?

Im vorliegenden Schreiben wird im Namen des Herrn Firat Havadir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüberhinaus soll der Abgemahnte die durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes Göktekin entstandenen Rechtsanwaltsgebühren auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 10.000 Euro ausgleichen. Dies ergibt vorliegend eine Gebührennote in Höhe von 745,40 Euro.

Wurden auch Sie abgemahnt?

Zunächst müssen Sie Ruhe bewahren! Nur so können weitere Nachteile vermeiden werden. Lassen Sie aber keinesfalls eine gesetzte Frist verstreichen! Wir stehen Ihnen beide Bedarf gerne zur Seite. Nutzen Sie daher unsere unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles.

interner Vermerk: gUWG

Stand: 20.04.2016

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.