DSGVO: Abmahnung von Michael Hunger durch Rechtsanwalt Sandhage

Kontaktformulare ohne SSL-Verschlüsselung

Die Abmahner

Durch den für Internetabmahnungen bekannten Rechtsanwalt Gereon Sandhage (Clayallee 337, 14169 Berlin) ergehen aktuell eine Vielzahl von Abmahnungen namens und in Vertretung von Michael Hunger (Elsestraße 192, 32278 Kirchlengern).

Der Vorwurf

Abgemahnt wird ein Wettbewerbsverstoß durch eine angebliche Missachtung der Vorschriften der gerade erst in Kraft getretenen DSGVO. Konkret wird verschiedenen Unternehmern vorgeworfen, zur Kommunikation auf ihrer Website Kontaktformulare ohne SSL-Verschlüsselung zu verwenden, über die im Rahmen der Kontaktanfragen auch personenbezogene Daten vermittelt werden.

Die Forderung

Unabhängig davon, ob es sich bei dem Anschreiben der Form nach um eine Zahlungsaufforderung oder um eine Abmahnung handelt, wird jedenfalls zur Unterlassung und zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz aufgefordert.

Anderenfalls werden weitere gerichtliche Maßnahmen angedroht. Dies ist im vorliegenden Fall vor allem deshalb brisant, da bereits einige Schmerzensgeldklagen des Herrn Michael Hunger nach § 82 DSGVO erhoben wurden.

Unsere Einschätzung

Die Anschreiben des Rechtsanwalts Sandhage wurden anscheinend aus vorformulierten Textbausteinen zusammengesetzt. Oft passen Sie nicht vollständig zum konkreten Fall. Weiterhin wird keine konkrete Vorschrift benannt, gegen die verstoßen wurde, und auch nähere Informationen zur Begründung der angeblichen Schadensersatzpflicht bleiben aus.

Es ergingen wohl eine Vielzahl derartiger Abmahnungen in pauschalen Formulierungen.

Derartige Massenabmahnungen fanden durch Rechtsanwalt Sandhage in jüngster Zeit des Öfteren für verschiedene Unternehmen statt, unter anderem auch für die von Michael Hunger geführte Wetega UG. Es kommt daher eine missbräuchliche Vorgehensweise des Kollegen Sanghage in Betracht. Dies muss jedoch im Einzelfall überprüft werden, eine Vielzahl versendeter Abmahnungen führt nicht pauschal zur Missbräuchlichkeit, sondern es müssen weitere Umstände hinzutreten.

Unser Rat

Sie haben eine Abmahnung von Michael Hunger durch Rechtsanwalt Sandhage erhalten? Bleiben Sie in keinem Fall untätig. Es wurde bereits gegen mehrere Website-Betreiber eine Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhoben, es besteht also eine hohe Gefahr, dass ohne eine Reaktion ihrerseits weitere gerichtliche Maßnahmen gegen Sie ergehen.

Sie sollten auf die Forderungen keinesfalls einfach eingehen – lassen Sie sich zunächst beraten!

Auch wenn eine SSL-Verschlüsselung ihrer Kontaktformulare tatsächlich nicht stattgefunden hat, erscheint eine Schmerzensgeldforderung äußerst fraglich. Es ist nicht ersichtlich, welchen immateriellen Schaden Herr Michael Hunger tatsächlich erlitten haben soll.

Die Vielzahl der Abmahnungen lässt eher vermuten, dass absichtlich Kontaktformulare von Websites ohne SSL-Verschlüsselung ausgefüllt wurden, um später abzumahnen und Schmerzensgeld zu fordern. Gefordert wird Schmerzensgeld in einer Höhe von teilweise 12.500 €, verglichen mit anderen Verurteilungen zur Zahlung immateriellen Schadensersatzes erscheint die Höhe der Forderung für einen kaum erkenntlichen Schaden des Herrn Hunger absolut absurd.

Zuzugestehen ist allerdings, dass eine Website mit Kontaktformular ohne SSL-Verschlüsselung gegen § 13 Abs. 7 TMG verstößt. Sorgt ein Unternehmen nicht für eine derartige Verschlüsselung, so erspart es sich Aufwand und Kosten. Es erlangt damit einen Vorteil gegenüber den Wettbewerbern, die sich an die Rechtsvorschriften halten. Wir gehen daher von einem abmahnbaren Wettbewerbsverstoß aus.

Ihre Website sollte also für die Zukunft DSGVO-konform ausgestaltet werden.

Es liegt bei Ihrem Kontaktformular tatsächlich keine SSL-Verschlüsselung vor und dem Schreiben ist eine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt? Unterschreiben Sie diese nicht ohne rechtliche Kontrolle! Entwürfe solcher Erklärungen sind häufig weit gefasst und bringen erhebliche Gefahren mit sich. Auch die Missbräuchlichkeit sollte zunächst überprüft werden.

Wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an uns! Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 05.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.