Die unbegründete Meldung an eBay-VeRI-Programm stellt eine Wettbewerbsverletzung dar

OLG Düsseldorf (Urteil v. 3.12.2015, Az. I – 15 U 140/14)

Uns liegt eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil v. 3.12.2015, Az. I – 15 U 140/14) vor, wonach eine unbegründete Meldung eines angeblichen Verstoßes eines Mitbewerbers an das eBay-VeRI-Programm eine Wettbewerbsverletzung darstellen kann.

Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die vorgenommene Meldung dazu führt, dass der Mitbewerber nicht mehr online über eBay handeln kann. Allerdings ist anzumerken, dass bei derartigen Meldungen grundsätzlich die latente Gefahr des Ausschlsses besteht und somit eine grundsätzlich relevante wettbewerbswidrige Handlung vorliegen wird.

Der Beklagte hatte nämlich den Kläger bei dem eBay-VeRI-Programm gemeldet, da seiner Ansicht nach, der Kläger ein dem Beklagten zustehendes Patentrecht verletzt habe. Tatsächlich lag allerdings keine Rechtsverletzung vor, sodass die Meldung an das eBay-VeRI-Programm zu Unrecht erfolgte.

Das OLG Düsseldorf wertete eine solche Meldung an das eBay-VeRI-Programm als gezielte Absatzbehinderung, mit dem Ergebnis, dass ein Wettbewerbsverstoß von Seiten des Beklagten vorlag.

Wegen der Gefahr, dass der Kläger durch die Meldung an das eBay-VeRI-Programm von dem Handel auf eBay ausgeschlossen werde, liege insofern ein unbegründeter Eingriff in die Interessen des Klägers vor.

Diese Entscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung und verdeutlicht erneut, dass sich der meldende Rechteinhaber seiner ihm zustehenden Schutzrechte absolut sicher sein sollte.

In diesem Kontext wird auch auf die Entscheidung des BGH über die unbegründete Markenbeschwerde bei Google AdWords (BGH, Urteil v. 12.03.2015, Az. I ZR 188/13) hingewiesen. Hierbei geht es um eine vergleichbare Meldung an den Suchmaschinenanbieter Google.

Mitbewerber sollten folglich konkret prüfen, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Meldung über einen angeblichen Rechtsverstoß erfolgt. Durch diese Behinderung kann sich nämlich der Anzeigenerstatter selbst der Gefahr, wettbewerbswidrig zu handeln, aussetzen. Lassen Sie sich professionell beraten. Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Rechtsverstoß vorliegt. Auch übernehmen wir für Sie geeignete Schritte, einen Rechtsverstoß zu unterbinden, selbstverständlich auch eine Meldung beispielsweise an das eBay-VeRI-Programm.

Stand: 10.03.2016

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.