Die rechtskonforme Nutzung von Google Analytics |
Sie möchten die Auswertungsfunktionen von Google Analytics für Ihre Website für Ihre Website oder Ihren Shop nutzen? Dann sollten Sie unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.
Andernfalls riskieren Sie insbesondere wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) teure Abmahnungen oder gar öffentlich-rechtliche Bußgelder.
Was ist also zu beachten, wenn Sie Google Analytics auf Ihrer Homepage rechtskonform neu einbinden möchten?
Sie sehen also, dass Ihre Datenschutzerklärung auch in diesen Punkten individuell auf Ihre technische Umsetzung unter Berücksichtigung etwaiger Drittanbieter-Services erstellt werden sollte.
Gerne stehen wir hierzu beratend zur Seite und erstellen bei Bedarf eine umfängliche Datenschutzerklärung.
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