Die rechtskonforme Nutzung von Google Analytics

Von Datenschutzerklärung, Vertrag, Opt-Out und IP-Masken-Methode

Nutzung von Google Analytics

Sie möchten die Auswertungsfunktionen von Google Analytics für Ihre Website für Ihre Website oder Ihren Shop nutzen? Dann sollten Sie unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.

Andernfalls riskieren Sie insbesondere wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) teure Abmahnungen oder gar öffentlich-rechtliche Bußgelder.

Was ist also zu beachten, wenn Sie Google Analytics auf Ihrer Homepage rechtskonform neu einbinden möchten?

Sie müssen an dieser Stelle zwingend drei rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie müssen mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
  1. Sie müssen in Ihre Datenschutzerklärung darüber informieren, dass Google Analytics personenbezogene Daten verarbeitet und dass der Nutzer dieser Datenerfassung widersprechen kann (Darbietung einer Opt-Out-Möglichkeit). Die Opt-Out-Möglichkeit muss folglich angeboten werden. Zudem sollten Sie auf die Deaktivierungsmöglichkeit mittels Add-On verlinken.
  1. Sie müssen mit einer Einstellung im Google Analytics-Programmcode Google den Auftrag zur Kürzung der IP-Adressen geben. So muss auch auf Ihren Seiten, auf denen Google Analytics eingebunden ist, der Google Trackingcode um die Funktion „_anonymizeIp()“ ergänzt werden. (sog. IP-Masken-Methode)

Sie sehen also, dass Ihre Datenschutzerklärung auch in diesen Punkten individuell auf Ihre technische Umsetzung unter Berücksichtigung etwaiger Drittanbieter-Services erstellt werden sollte.

Gerne stehen wir hierzu beratend zur Seite und erstellen bei Bedarf eine umfängliche Datenschutzerklärung.

Stand: 14.07.2016

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.