Die Faina Lifestyle Sp. z o.o spricht, vertreten durch die Kanzlei CBH markenrechtliche Abmahnungen aus

 

Die Faina Lifestyle Sp. z o.o spricht, vertreten durch die Kanzlei CBH markenrechtliche Abmahnungen im Bereich der Bekleidung, Schmuck, Schuhe aus.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Faina Lifestyle vertreibt Bekleidung, Schmuck, Schuhe und Co. und ist Inhaberin der Marke „FAINA“ (DE30 2015 052 005 + IR 1 317 724) für Bekleidung und Schmuck. 

Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler, die ihre Waren mit der Bezeichnung "FAINA" bewerben. 

Vertreten wird die Firma von der Kanzlei CBH. 

Neben der umfassenden Auskunftserteilung über die Verkaufserlöse wird die Anerkennung einer Schadensersatzpflich dem Grunde nach verlangt. Dabei wird die erteilte Auskunft für gewöhnlich ei derartigen Markenabmahnungen zur späteren Bezofferung eines Schadensersatzes dienen. 

Zudem wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei ein Entwurf der Abmahnung beigefügt wurde. In dieser Erklärung verpflichtet man sich für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung  eine Vertragsstrafe an die Firma zu zahlen.

Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v 100.000,- Euro  verlangt (mithin rund 2.150,- Euro).

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.



Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 20.07.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.