Glücksspiel-Falle nach Werbeanruf: DGZ Deutsche Gewinner Zentrale 

Inkasso durch FED Inkasso GmbH, P EXPERT AG, Astra EU Inkasso, Euro DE Inkasso GmbH, Pro Claim AG - „Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“

Vorsicht vor Gewinn-Versprechen der DGZ – Deutsche Gewinner Zentrale - „Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“.

Es drohen Mahnungen durch die FED Inkasso Forderungsmanagement & Inkasso Büro (FED GmbH), die P EXPERT AG, Astra EU Inkasso, Euro DE Inkasso GmbH, Pro Claim AG oder Skirke Marketing Forderungsmanagement.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Vorsicht vor Gewinn-Versprechen

Die Gewinnspiel-Falle schnappt meistens nach einem Telefonat zu. Betroffene erhalten Anschreiben einer Glücksspielfirma zur Teilnahme in Gewinnspielen. Es gibt am Markt unzählige Firmen, die so auf Kundenfang gehen.

Wenn man hier vorschnell unterschreibt oder unbedarft am Telefon einem Vertragsschluss zustimmt, kann man sich hohen Rechnungen ausgesetzt sehen.

Wenn man nicht zahlt, droht die Einschaltung eines Inkassounternehmens.

Wir berichteten hier bereits:

https://e-commerce-kanzlei.de/mahnung-der-pro-claim-ag-gewinnspiel-top-200-gewinnspiele-eurojackpot-49.html

https://e-commerce-kanzlei.de/p-expert-inkasso-euro-lotto-zentrale-dgz-6/49-deutsche-gewinner-zentrale-top200-gewinnspiele/eurojackpot-49.html

Darin heißt es gleich Eingangs in Fettdruck beispielsweise:

Letzte außergerichtliche Mahnung vor gerichtlichen Schritten ! !“

Weiter heißt es oftmals auszugsweise:

Sofern wir nicht sofort nach Erhalt dieses Schreibens die Zahlung auf unser Konto feststellen können, werden wir unserer Mandanten empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.“


Dabei werden diverse Inkassofirmen tätig.

So erhalten Betroffene u.a.  Mahnungen der:

  • EXPERT AG
  • Inkasso FED AG
  • PORTEX INKASSO AG
  • Pro Claim AG
  • Euro DR Inkasso GmbH
  • P Expert AG
  • sepa inkasso
  • Astra EU Inkasso AG
  • u.v.m.

Es geht immer um einen angeblichen „Dienstleistungsvertrag“ eines Glücksspielanbieters („Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“)

Sind auch Sie betroffen? - Wir helfen Ihnen!

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Zahlen Sie nicht vorschnell und lassen Sie eine Rückbuchung/Rückforderung bereits gezahlter Beträge prüfen.

Hier bleibt zu prüfen, ob es tatsächlich zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Dies sollte die Firma nachweisen.

Sollte der Mahnung ein Anruf der Firma vorausgegangen sein, so ist fraglich, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Hier könnten Ihnen Auskunfts- und Unterlassungsansprüche gegen die Firma zustehen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 01.04.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.