DGZ Deutsche Gewinner Zentrale LOTTO 6-49

Inkasso auch durch PLUS-E INKASSO AG (Rechtsanwalt Dr. Mathias Müller) + PLUS KASSE INKASSO AG – Drohung mit Vorpfändung

Vorsicht vor Gewinn-Versprechen der DGZ – Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49

Es drohen Mahnungen durch die PLUS-E INKASSO AG aus Berlin

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Vorsicht vor Gewinn-Versprechen

Die Gewinnspiel-Falle schnappt meistens nach einem Telefonat zu. Betroffene erhalten Anschreiben einer Glücksspielfirma zur Teilnahme in Gewinnspielen. Es gibt am Markt unzählige Firmen, die so auf Kundenfang gehen.

Wenn man hier vorschnell unterschreibt oder unbedarft am Telefon einem Vertragsschluss zustimmt, kann man sich hohen Rechnungen ausgesetzt sehen.

Betroffene erhalten sodann  Mahnungen u.a. der:

  • EXPERT AG
  • Inkasso FED AG
  • PORTEX INKASSO AG
  • Pro Claim AG
  • Euro DR Inkasso GmbH
  • P Expert AG
  • sepa inkasso
  • Astra EU Inkasso AG
  • u.v.m.

Nun liegt uns eine Mahnung der PLUS-E INKASSO AG aus Berlin zur Verteidigung vor, unterzeichnet durch Rechtsanwalt Dr. Mathias Müller.

Eine weitere Mahnung aus Juni 2021 wurde durch de PLUS KASSE INKASSO AG verschickt, abermals unterzeichnet durch Rechtsanwalt Dr. Mathias Müller.

Die Überweisung soll auf ein Konto in Großbritannien erfolgen. 

Dies alles erscheint uns recht unseriös.

Wir berichteten hier bereits zu der DGZ Deutsche Gewinner Zentrale:
https://e-commerce-kanzlei.de/dgz-deutsche-gewinner-zentrale.html

Nun soll ein Dienstleistungsvertrag mit einer „DEUTSCHE GEWINNER ZENTRALELOTTO 6-49“ zustande gekommen sein.

In der Mahnung heißt es auszugsweise:

„Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank eine Vorpfändung auszubringen.

Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt. Sie habe dann keine Zugriffsmöglichkeit mehr.

Sie können die Maßnahmen nur vermeiden, indem Sie sofort den Betrag in Höhe von

Euro 268,60

unter Angabe der o.g. Forderungsnummer an uns überweisen.“

Unterzeichnet ist das Schreiben von eine, Dr. Mathias Müller (Rechtsanwalt).

Sind auch Sie betroffen? - Wir helfen Ihnen!

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Hier bleibt zu prüfen, ob es tatsächlich zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Dies sollte die Firma nachweisen.

Das Schreiben wirkt äußerst unseriös. So ist es bereits juristisch falsch, dass eine Kontosperrung kurz bevorstehen würde. Dazu bedürfte es zunächst der Titulierung der Forderung, sprich es müsste zunächst ein Mahn/-Vollstreckungsverfahren bei einem Gericht eingeleitete werden.

All dies dient wohl nur dazu den Zahlungsdruck massiv zu erhöhen, so dass die Forderung schnell bezahlt wird.

Zahlen Sie nicht ungeprüft.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 20.04.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.