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Vorsicht vor „Rechnung“ der Deutsches Zentrales Handelsregister DZHR GmbH für Handelsregistereintrag

Gewerbetreibende, die sich gerade erst in das Handelsregister haben eintragen lassen, drohen Rechnungen der DZHR GmbH zu erhalten.

Die vermeintliche Rechnung entpuppt sich als Vertragsangebot für eine Registereintragung in Form eines Abovertrags.

Es drohen horrende Rechnungen!

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten Schreiben der Deutsches Zentrales Handelsregister (DZHR GmbH) aus Düsseldorf, Geschäftsführer Matteo Salvatore Blandina.

Das Schreiben ist als Rechnung für einen Handelsregistereintrag aufgemacht und bei einem schnellen Blick, kann man meinen, es handele sich um die Rechnung für die kürzlich erfolgte offizielle Handelsregistereintragung.


Erst ein genauer Blick offenbart, dass hier im Kleingedruckten ein Vertrag zum Eintrag in ein Firmenregister der DZHR GmbH geschlossen werden soll.

Es handelt sich somit nicht um eine Eintragung in das offizielle Handelsregister!

Die Firma verlangt 924,63 Euro.

Die Eintragung soll auf dzhr.info erfolgen. Die Seite ist Stand 11.01.2021 offline, so dass eine Gegenleistung hier derzeit nicht wirklich erkennbar ist.


Unser Rat

Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft!

Sollten Sie bereits gezahlt haben, so ist eine Anfechtung/Widerruf des Vertrags zu prüfen.

Hier bestehen gute Verteidigungschancen und die Möglichkeit geleistete Gelder zurückzufordern.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 14.01.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.