Design/ Geschmacksmuster/ Marken Abmahnung der Bottega Veneta S.r.l. durch Kanzlei bocklegal


Die Firma Bottega Veneta S.r.l. mahnt mit Hilfe der Kanzlei bocklegal Händler  (eBay, Amazon etc) wegen behaupteter Markenverletzungen bzw. Design Verletzung ab (Nachahmung von Handtaschen).

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Firma Bottega Veneta S.r.l. ist eine Herstellerin von luxuriöser Bekleidung und Accessoires. Bottega Veneta wurde 2001 von der  Gucci Group erworben und gehört seither zu dem französischen Kering Konzern.

Sie ist Inhaberin u.a der Markenrechte an "Bottega Veneta" und von Designrechten (Geschmacksmuster) u.a. an Handtaschendesigns. 

Abgemahnt wird mit Hilfe der Kanzlei bocklegal. 

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. Zudem soll Auskunft erteilt werden und die betroffene Ware vernichtet werden.

Damit nicht genug: Es wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 150.000 Euro verlangt, mithin 2305,40 Euro.

Unser Rat

Markenrechtliche und Designrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt bzw. eine Nachahmung gegeben ist. Dies ist für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen. Dazu bedarf es z.B. eines gewerblichen Handelns.

Ignorieren Sie die Forderung nicht, da dann schnell gerichtliche Schritte drohen können, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein werden.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden. 

Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht ungeprüft erfüllt werden, da die Auskunft oftmals zur Bezifferung eines weiteren Schadensersatzes dient. Hier ist strategisch genau zu prüfen, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 03.06.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.