Design-Abmahnung der Fin-Gears LLC durch Patentanwalt Wolfgang Gallo wegen Fingerspiel

Die Firma Fin-Gears LLC spricht, vertreten durch den Patentanwalt Wolfgang Gallo designrechtliche Abmahnungen wegen Designs eines „Fingerspiels“ aus.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Fin-Gears LLC hat ein Fingerspiel bestehend aus drei Magnetringen entworfen und designrechtlich schützen lassen. Auf der homepage der Firma heißt es dazu:

FinGears sind magnetische Free-Style-Ringe wie kein anderes Zappel oder Stressabbau-Gerät. Drehe sie, mache Tricks, klebe sie an Oberflächen, spiele mit Freunden ... die Möglichkeiten sind endlos!
Laden Sie Ihre Fantasie, Geschicklichkeit und Stress auf. Jeder kann ein magnetischer Meister werden!“

Von der Abmahnung betroffen ist ein Online Anbieter von Fingerspielen. Angeblich verstoße der Händler mit dem angebotenen Fingerspiel gegen das Designrecht der Firma, da es sich um kein Original handele.

Gefordert wird Auskunft über die Herkunft des Fingerspielzeugs und den erzielten Gewinn. Darüber hinaus wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.

Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren i.H.v. 1.777,- Euro verlangt.


Unser Rat

Marken- und designrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Auch sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese Grundlage einer weiteren Schadensersatzforderung bildet. Hier sollte juristisch geprüft werden, wie strategisch weiter vorzugehen ist.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

oder über unser Kontakt-Formular

Stand: 29.10.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.