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DSGVO: Abmahnung von Michael Hunger
Stand: 05.09.2018 | Autor: Redaktion
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, zur Kommunikation über seine Website Kontaktformulare ohne SSL-Verschlüsselung zu verwenden.
Abgemahnt wird ein Verstoß gegen die DSGVO aufgrund fehlenden Hinweises bei der Verwendung des Tracking-Tools „Google Analytics“ auf der eigenen Website.
Sie möchten die Funktionen von Google Analytics für Website oder Online-Shop nutzen? Dann sollten Sie unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.
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