Bußgeldbescheid durch das Umweltbundesamt

Verstoß gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz

Die Abmahner

Das Umweltbundesamt gilt als die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland und hat die Befugnis, im Bereich des Umweltrechts unmittelbar wirksame Regelungen zu erlassen. Das Umweltbundesamt forscht in verschiedenen Bereichen des Umweltrechts und unterstützt die Bundesregierung bei Fragen hinsichtlich der Umwelt und des Umweltschutzes.

Der Vorwurf

Das Umweltbundesamt spricht Bußgeldbescheide aus, da Händler von Elektronikgeräten die Registrierungspflicht nach dem ElektroG missachtet haben. Dabei haben Händler Elektronikgeräte angeboten, die sich nicht nach den Regeln des ElektroG registriert haben.

Die Forderung

Die Geldbuße wegen der Ordnungswidrigkeit beträgt mindestens 1.500 €, wobei die Geldbeträge je nach Fall unterschiedlich ausfallen.

Unsere Einschätzung

Verstöße gegen das ElektroG und explizit gegen die Registrierungspflicht sind nicht selten Gegenstand einer Abmahnung.

Hersteller von Elektrogeräten dürfen diese Waren nur in den Verkehr bringen, wenn die Registrierung nach den Regeln des Elektrogesetzes erfolgt ist. Dabei müssen die Elektrogeräte bei der EAR mit der jeweiligen Marke und Geräteart registriert werden. Zudem müssen Sie einen Garantienachweis bringen, in regelmäßigen Abständen die Mengen der in Verkehr gebrachten Waren mitteilen und einen Entsorger für Ihre Altgeräte beauftragen.

Sollten Sie Ihre Elektrogeräte entgegen der Vorschrift nicht registrieren, begehen Sie einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß.

Unser Rat

Wir raten Ihnen, sich vollumfänglich über die Registrierungspflicht von Elektrogeräten zu informieren. Gerne beraten wir Sie dazu!

Sollte sich herausstellen, dass Ihre Geräte registriert werden müssen, helfen wir Ihnen gerne bei dem Registrierungsverfahren. Die Registrierung führen wir gerne für Sie durch, wobei einige Angaben von Ihnen benötigt werden. Aufgrund unserer Erfahrungen können Sie ruhigen Gewissens die Registrierung ordnungsgemäß erfüllt wissen. Wir haben bereits Händlern bei der Registrierung von Waren unterstützt und die zugehörige rechtliche Abwicklung übernommen.

Riskieren Sie nicht den Erhalt einer Abmahnung, da die Abmahnverteidigung mit hohem Aufwand und Kosten verbunden ist. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, klären wir mit Ihnen auch in dieser Angelegenheit im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung den Sachverhalt und die zu unternehmenden Schritte. Sprechen Sie uns gerne an.

Stand: 26.03.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.