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Teures Anzeigen-Angebot des BCV Verlags / City-Verlag24 GmbH 

Bürger-Info-Folder (Fax-Formulare für Abovertrag) - Inkasso durch AktivaInkasso GbR

Gewerbetreibende und Freiberufler berichten uns, dass ein Telefonat mit dem BCV Verlag zum Abschluss eines Werbeanzeigen Abos geführt habe. Es ging um eine Werbeanzeige per Abovertrag in einem „Bürger-Info-Folder“.

Betroffene gingen davon aus, es ginge um eine bereits bestehende Anzeige und nicht um einen neuen Abovertrag.

Per Fax sollte man die Anzeigenschaltung gegenüber des BCV Verlags aus der Türkei bestätigen. Die Forderung wurde dann an die City-Verlag24 GmbH abgetreten.

Es drohen hohe Rechnungen. Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Betroffene erhalten zunächst einen Anruf des BCV Verlags mit Sitz in der Türkei. Hierbei gehe es nach Ansicht der Betroffenen anscheinend nur um eine „Bestätigung“ einer bereits geschalteten Werbeanzeige. Diese sei auch schon bezahlt, hieße es in dem Telefonat. Es sei angeblich eilig. Man solle nur schnell per Fax den Anzeigentext (Druck-Layout) bestätigen.

Doch dieses Formular ist nicht bloß eine „Druckfreigabe“ bzw. Bestätigung einen Layouts sondern bildet den Vertragsschluss über eine Anzeige in einem „Bürger-Info-Folder“.

Unterschreibt man vorschnell dieses Formular im Glauben, es handele sich nur um eine Druckfreigabe, so sieht man sich schnell hohen Rechnungen ausgesetzt. Diese Rechnungen können sich schnell auf 8.500,- Euro belaufen.

Ein ähnlicher Vertragsschluss wurde uns bzgl. der INT Media aus der Türkei berichtet. Dort erfolgte die Abtretung an die Arkadia Verlags GmbH.

Der BCV Verlag tritt die Forderung regelmäßig an die City-Verlag24 GmbH (mit Sitz in Frankfurt am Main) ab, welche sodann die Zahlung fordert.

Betroffene berichten uns, dass Ihnen nicht bewusst gewesen sei, mit dem Fax einen Anzeigenvertrag einzugehen. Aufgrund der Aussagen in dem vorangehenden Telefonat seien sie davon ausgegangen, dass es bloß um eine Art Druckfreigabe bzw. Bestätigung einer bereits geschalteten und bezahlten Anzeige gegangen sei.

In einem uns vorliegenden Fall wurde eine bereits von dem Gewerbetreibenden geschaltete Anzeige samt Foto schlicht kopiert/abfotografiert und in der „Faxbestätigung“ abgebildet. So nahm der Betroffenen an, es handele sich nur um die (kostenlose) Bestätigung einer bereits geschalteten Anzeige. Der Betroffene wurde von der folgenden Rechnung des BCV Verlags bzw. der City-Verlag24 GmbH über 1.344,44 Euro überrascht.

Laut Vertragsbestätigung/Rechnung habe man einen Vertrag über eine Anzeige in einem „Bürger-Info-Folder“ geschlossen. 

Die Kosten belaufen sich dabei u.a. wie folgt angegeben:

Nettopreis: 796,- Euro
zzgl. Farbpauschale 189,- Euro
zzgl. Satzpauschale 149,- Euro
zzgl. Versandpauschale 25,- Euro
Macht pro Ausgabe Kosten i.H.v. 1.344,44 Euro.

In den kleingedruckten „Auftragsbedingungen“ liest man sodann u.a. folgendes:

„Der Anzeigenvertrag läuft über 1 Jahre und beinhaltet 3 (drei) 

kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt. Der Anzeigenpreis ist pro Auflage fällig“

Dies führt zu Kosten i.H.v.: 4.033,32 Euro für 1 Jahr. Ob der besagte „Bürger-Info-Folder“ tatsächlich existiert, ist uns nicht bekannt. Wir konnten bei Recherchen kein derartiges Druckerzeugnis ausfindig machen.

Bei Zahlungsverweigerung wird die AktivaInkasso GbR aus Bad Kreuznach mandatiert. So steigt die Forderung um weitere Mahnkosten. 


Unser Rat

Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft, da es schwierig sein wird, einmal gezahlte Beträge zurückzufordern.

Sie sollten die Forderung anwaltlich prüfen lassen. Hier bleibt zu prüfen, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist und ob tatsächlich einen Gegenleistung (Werbeanzeige in dem besagten Medium) erfolgt ist.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon vielen Betroffenen gegen Abo-Verträge im Internet helfen und vermeintliche Verträge zurückweisen bzw. mit effektiven Rechtsmitteln anfechten.

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 25.11.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.