Markenabmahnung: Apple Inc. mahnt mit Kanzlei Lubberger Lehment ab

iPhone Zubehör AirPods+EarPods

Die bekannte Apple Inc. aus California mahnt mit Hilfe der Kanzlei Lubberger Lehment wegen Markenverstößen ab, u.a. wegen iPhone Zubehör wie AirPods.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, mit Fakeware/Plagiaten zu handeln.

Betroffen sind beispielsweise Ersatzteile/Akkus für „MacBooks“ und „iPhones“. Diese seien mit den Begriffen „Apple“ oder „Designed by Apple in California“ beworben worden, obgleich es sich nicht um Originalware gehandelt habe.

Bei den Begriffen „Apple“ und „Designed by Apple in California“ handele es sich aber um markenrechtlich geschützte Bezeichnungen der Firma Apple, die als Unionsmarke eingetragen seien.

In einem weiteren Fall wird der Vertrieb von iPhone Zubehör, namentlich den „EarPods“ und „AirPods“ angegriffen. Für die Kopfhörer besitzt Apple die Unionsmarken- und Geschmacksmusterrechte (u.a.: UM Nr. 014586838, GGM Nr. 002199199117-0001, GGM Nr. 002199117-0004, GGM Nr. 003785278-0001, GGM Nr. 003785294-0001).

Der Abgemahnte soll in seinem Onlineshop und über eBay Kopfhörer unterschiedlicher Farbvarianten angeboten haben, welche die Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Unionsmarke von Apple verletzen.

Bei der Verbindung der Bluetooth Kopfhörer mit einem iPhone würden diese Kopfhörer auch als „AirPods“ angezeigt werden, obwohl es sich eben nicht um solche handele.

Es wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und Vernichtung (mit Vernichtungsnachweis) verlangt. Weiter wird die Geltendmachung eines noch nicht bezifferten Schadensersatzes in Aussicht gestellt.

Auch Anwaltsgebühren für die Tätigkeit der Kanzlei Lubberger Lehment wurden vorerst noch nicht beziffert allerdings heißt es in der Abmahnung dazu abschließend:

Hinsichtlich der Erstattung der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung, zu der Sie unserer Mandantin gegenüber ebenfalls verpflichtet sind, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt gesondert auf Sie zukommen.“

Hier drohen somit noch weitere Kosten.


Unser Rat

Derartige marken- und urheberrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, da sie mit einem hohen finanziellen Risiko behaftet sind.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Auch könne die bereits in Aussicht gestellten Anwaltsgebühren oftmals mit juristischen Argumenten reduziert werden. Hier ist entscheidend welcher Streitwert der Abmahnung angemessener Weise zu Grunde gelegt werden kann.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 14.12.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.