Anzeige gegen facebook-Chef Mark Zuckerberg

IT-Anwälte erstatten Anzeige wegen Beihilfe zur Volksverhetzung

Wie aktuellen Meldungen der Presse und eigenen Veröffentlichungen der Anzeigenstellern zu entnehmen ist, wurde der facebook-Chef Mark Zuckerberg von zwei deutschen IT-Anwälten wegen Beihilfe zur Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Mit der Strafanzeige wurde auch auf die Einstellung der Ermittlungen gegen deutsche facebook-Manager reagiert. Die Staatsanwaltschaft sah diese nicht in der Verantwortung für volksverhetzende Äußerungen auf den Seiten von facebook.

Dies ist jedoch nur schwer nachvollziehbar, den facebook ist spätestens mit Kenntnis auch für auf den eigenen Seiten veröffentlichte, rechtswidrige Inhalte mitverantwortlich. Auch wenn facebook ein amerikanisches Unternehmen ist, so hat es sich an deutsches Recht zu halten und insbesondere rassistische, fremdenfeindliche oder volksverhetzende Kommentare von der Plattform nach Kenntnis unverzüglich zu löschen.

Gleiches gilt im Übrigen für beleidigende und verleumderische Inhalte. Wir haben diesbezüglich schon in vielen Fällen für Mandanten gegen facebook rechtliche Schritte ergreifen müssen, um derartige diskreditierende Inhalte zu entfernen und anderweitige Mobbingversuche von Dritten zu unterbinden.

Im vorliegenden Fall ist die Lage jedoch noch deutlich umfassender zu bewerten: Die Anzeigenerstatter argumentieren durchaus sachgerecht, denn wenn eine derart hohe Anzahl von gleichgelagerten, strafrechtlich relevanten Veröffentlichungen der Prüfung durch facebook-Mitarbeiter standhielten, können unter Umständen ein grundsätzliches Versagen oder gar ein wissentliches Handeln dahinter stehen. Ob dies der Fall ist, muss nun erneut die Staatsanwaltschaft prüfen.

Fraglich ist, ob mark Zuckerberg tatsächlich angeklagt oder gar verurteilt wird, doch dies scheint ohnehin vorliegend nur nebensächlich. Schließlich wird durch diese Maßnahme erneut die Machtposition eines so großen Weltkonzerns wie facebook sowie die damit verbundenen Gefahren für die Meinungsbildung und Verunglimpfung von einzelnen Personen und/oder Gruppen deutlich.

Wir sind gespannt, wie es im Verfahren gegen facebook weitergeht, da etwaige Feststellungen auch auf andere Verfahren übertragbar sein könnten. Wir halten Sie aber diesbezüglich auf dem Laufenden.

Stand: 01.03.2016

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.