Herr Michael Pasberg (Liquidküche.de) lässt durch Rechtsanwälte Ronneburge Zumpf Verkäufer von E Zigaretten wettbewerbsrechtlich abmahnen.
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Herr Michael Pasberg aus Leverkusen betreibt den online Shop Liquidküche.de, wo er E-Zigaretten Liquids etc. anbietet.
Abmahngefährdet sind Mitbewerber u.a. auf Amazon.
Abgamahnt wird durch Rechtsanwälte Ronneburge Zumpf.
Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen § 10 Abs. 3,4 Jugendschutzgesetz, indem E- Zigaretten ohne Altersverifikation verschickt worden sein sollen. Dies stelle zugleich einen Verstoß gegen das UWG/ Wettbewerbsrecht dar und berechtige zur Abmahnung.
Gefordert wird binnen Frist die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an Michael Pasberg vorsieht.
Zudem wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 30.000,- Euro verlangt, mithin rund 1.500,- Euro.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.
Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst.
Hier gilt es zu prüfen, ob eine eingeschränkte, eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann, sollte der Vorwurf zutreffen.
Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren, da uns der zu Grunde gelegte Streitwert sehr hoch erscheint.
Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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