amazon-Abmahnung der relaxdays GmbH durch sjs Schneehain John Suchfort Rechtsanwälte


Und wieder wurde uns eine Abmahnung wegen angeblichem Verstoß gegen Kennzeichnungsrechten auf der Plattform amazon.de zur Begutachtung vorgelegt. Diesmal mahnt die Kanzlei sjs Schneehain John Suchfort Rechtsanwälte Partnerschaft für die relaxdays GmbH aus 06116 Halle ab. Die Firma relaxdays GmbH handelt eigenen Aussagen nach mit Produkten zum Einrichten im individuellen Wohnumfeld sowie mit Produkten aus den Kategorien Büro, Garten, Sport- und Spielspaß in der Freizeit.

Mit der Abmahnung wird eine vermeintliche Verletzung des Unternehmenskennzeichens „relaxdays“ geltend gemacht, welches durch Anhängen an ein amazon-Angebot verwirklicht worden sei. Hierbei ist zunächst anzumerken, dass unter Umständen ein solches Anhängen tatsächlich rechtswidrig sein kann.

ABER: zunächst sind die konkreten Umstände des Einzelfalles zu prüfen.

Diese Prüfung umfasst unter anderem:

Welcher EAN-liegt dem Angebot (der betroffenen ASIN) tatsächlich zu Grunde?

Wer hat dieses Angebot eingestellt und / oder verändert?

Wurden an der „Hersteller“-Kennzeichnung nachträglich Änderungen vorgenommen?

Ist das Unternehmenskennzeichen tatsächlich auf das betroffene Angebot „anwendbar“?

Nach Klärung aller relevanten Fragen muss weitergehend eine etwaige Verantwortlichkeit geprüft werden. Hierbei sei aber auch auf die strenge Rechtsprechung des OLG Köln und des OLG Hamm hingewiesen.

Wir müssen nach kursorischer Prüfung des vorliegenden Falles jedenfalls von der ungeprüften Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung dringend abraten: diese ist unseres Erachtens nach deutlich zu weit gefasst und birgt immense Gefahren für den Abgemahnten.

Ebenfalls ist der von der Gegenseite geltend gemachte Auskunftsanspruch konkret zu prüfen. Hier kann ebenfalls nicht pauschal zur Auskunftserteilung geraten werden!

Die von der abmahnenden Kanzlei geltend gemachten Kosten erscheinen uns für den vorliegenden Fall ebenfalls übersetzt. Zwar muss beachtet werden, dass bei markenrechtlichen Streitigkeiten grds. ein Streitwert von mindestens 50.000 Euro als angemessen anzusehen ist. Doch an dieser Stelle bietet der Einzelfall ebenfalls einen gewissen Spielraum.

Erste allgemeine Ratschläge, wie Sie auf diese Abmahnung reagieren können, finden Sie auch in unserem Blog (anklicken)

Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen auf Ihren Fall abgestimmte Reaktionsmöglichkeiten auf. Wir können Ihnen anbieten, kostenfrei und unverbindlich eine erste Einschätzung zu der erhaltenen Abmahnung zu geben. Anschließend entscheiden Sie, wie es weitergehen soll und ob wir für Sie tätig werden dürfen.

Also nutzen Sie diese Chane und minimieren Ihr Risiko:

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Stand: 26.02.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.