Amazon Abmahnung der FF Europe E-Commerce GmbH durch Kanzlei UNIT4 IP

wegen irreführender Werbung nach UWG (Werbung mit UVP) für Sportgeräte


Die FF Europe E-Commerce GmbH lässt durch die Kanzlei UNIT4 IP Mitbewerber u.a. auf Amazon wegen irreführender Werbung mit UVP Angaben abmahnen. 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die FF Europe E-Commerce GmbH aus Ober-Ramstadt ist auf dem Gebiet des Vertriebs von Sportgeräten tätig und bietet derartige Sportgeräte auf eBay und Amazon an.

Abmahngefährdet sind Mitbewerber u.a. auf Amazon.

Aktuell liegt uns eine Abmahnung wegen des Verkaufs einer Sprossenwand zur Prüfung vor.

Der Vorwurf lautet auf irreführende Werbung wegen der Angabe eines UVP (unverbindliche Preisempfehlung).

Gefordert wird binnen Frist die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.

Zudem wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 15.000,- Euro  verlangt, mithin 1.134,55 Euro.


Unser Rat

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst. Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt in einem solchen Fall erheblich. 

Hier gilt es zu prüfen, ob eine eingeschränkte, eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann, sollte der Vorwurf zutreffen. 

Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren, da uns der zu Grunde gelegte Streitwert sehr hoch erscheint. 

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Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 13.07.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.