Uns liegt ein Angebot samt Rechnung der Aktuelle Bürger Infomedien GmbH (abi) zur Prüfung und Verteidigung vor.
Betroffene gingen davon aus, dass es sich um eine bereits bestehende Anzeige (Korrekturabzug) und nicht um den Abschluss eines neuen Anzeigenvertrags handelte.
Es drohen hohe Rechnungen!
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.
Unser Mandant erhielt ein Fax-Formular der abi GmbH, überschrieben mit „Korrekturabzug“. Abgebildet ist eine bereits bestehende Werbe-Anzeige des Mandanten.
In dem Schreiben heißt es auszugsweise:
„Bitte überprüfen Sie Ihren Anzeigentext und teilen uns Änderungswünsche sofort mit.“
Darunter ist die Webeanzeige unseres Mandanten abgebildet. Am Ende des Formulars ist ein Unterschriftfeld, welches wie folgt überschrieben ist:
„Hiermit beauftrage ich Sie die Änderungswünsche für die Veröffentlichung meiner Anzeige vorzunehmen“
Auf einem weiteren Anschreiben heißt es:
„Wir danken Ihnen noch einmal für Ihre Ihre Unterstützung bei der Realisierung dieser Bürger-Informations-Maßnahmen und berechnen vertragsgemäß wie folgt:
Anzeigenfeld/er 698,- Euro
Satzpauschal 199,- Euro
Farbpauschale 189,- Euro
Netto Gesamtbetrag 1.086,- Euro“
Unser Mandant ging bei Unterzeichnung des Faxformulars davon aus, lediglich einen Korrekturabzug zu bestätigen und nicht einen neuen Anzeigenvertrag abzuschließen.
Nachfolgend erhielt er Zahlungserinnerungen der abi AKTUELLE BÜRGER INFOMEDIEN GmbH – Unterzeichner Thomas Grausam.
Als eine Zahlung nicht erfolgte, wurde das Inkassobüro: INKASSO24 AG (Unterzeichner: Vorstand Frank Dietel) aus Chemnitz tätig.
Die Forderung von ursprünglich 1.086,- Euro stieg so um weitere Mahnkosten auf 1.279,46 Euro an.
In dem Mahnschreiben wird durch die Androhung gerichtlicher Schritte zudem Zahlungsdruck aufgebaut, so heißt es auszugsweise:
„Falls wir bis zum 14.12.2020 weder eine Zahlung oder sonstige Mitteilung von Ihnen erhalten, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie ein. Die hierfür anfallenden Kosten tragen Sie zusätzlich!“
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft.
Sie sollten die Forderung anwaltlich prüfen lassen. Hier bleibt zu prüfen, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist und ob tatsächlich einen Gegenleistung (Werbeanzeige in dem besagten Medium) erfolgt ist.
Es bleibt fraglich, ob es überhaupt zu einer Anzeigenveröffentlichung in einem Printmedium gekommen ist.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Wir konnten schon vielen Betroffenen helfen und vermeintliche Verträge zurückweisen bzw. mit effektiven Rechtsmitteln anfechten.
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0