Adidas Marken Abmahnung durch Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel wegen Streifenkennzeichnung



Die adidas AG  lässt durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel markenrechtlich abmahnen, u.a. wegen Verwendung der typischen Adidas Streifenkennzeichnung.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die adidas AG ist ein weltbekannter Sportartikel Hersteller und hält diverse Markenrechte, u.a. für die bekannten 3 adidas Streifen, wie sie typischerweise u.a. auf Schuhen der Marke zu finden sind (DE-Marke 39912356 und die IR-Marke 414037). 

Abmahngefährdet sind Online Händler von Sportbekleidung u.a. auf eBay, Amazon etc. 

Betroffen sind z.B. Händler von Sportartikeln mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung, welche sich an die 3-Streifen Kennzeichnung von adidas anlehne. Dadurch bestehe Verwechslungsgefahr.


Gefordert wird binnen Frist umfassende Auskunft sowie die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.

Dabei dient die Auskunft einem wohl weiter noch geltend zumachenden Schadensersatz. 

Zudem wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 750.000,- Euro (!)  verlangt.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hie gilt es zu prüfen, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr gegeben ist. 

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst. Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt in einem solchen Fall erheblich. 

Hier gilt es zu prüfen, ob eine eingeschränkte, eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann, sollte der Vorwurf zutreffen. 

Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren, da uns der zu Grunde gelegte Streitwert sehr hoch erscheint. 

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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 13.07.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.