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Neue Register-Gesellschaft: Die DSGVO-Masche

Wie die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale die Angst vor der Datenschutz-Grundverordnung ausnutzt

In der Vergangenheit haben wir von betroffenen Unternehmern und Mandanten immer wieder Schreiben von dubiosen Registereintragsgesellschaften erhalten, welche regelmäßig mit fragwürdigen bis hin zu strafrechtlich relevanten Mitteln vorgegangen sind, um Vertragsabschlüsse zu generieren. In einem Fall wurde von uns sogar in direkter Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz des Landes NRW eine Strafanzeige gestellt.

Nun kommt eine neue Masche:

Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg versendet mit heutigem Datum (01.10.2018) eine mit der Betreffzeile „Eilige FAX-Mitteilung“ zur „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ versehene Benachrichtigung an Gewerbetreibende und Unternehmen.

Schon dieser Verwendungszweck ist meines Erachtens irreführend, denn es wird eine offizielle und verpflichtende Datenerhebung nahegelegt. Dies wird zudem untermauert durch die Gestaltung des Briefkopfes und die weitere Ausgestaltung des Anschreibens: Diese wirken schließlich ebenfalls eher wie ein offizielles Behördenschreiben, als ein de facto vorliegendes Werbeschreiben…

Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale geht aber noch einen Schritt weiter: Im ersten Satz des Anschreiben wird ausgeführt: „(…) um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum (…) an die EU-weite Zentrale Fax-Stelle: (…) zu senden.“

Auch dies wirkt so, als habe der Empfänger eine Pflicht, das beigefügte Formular zurück zu senden. Nur der aufmerksame Leser wir an dieser Stelle den Passus „und bei Annahme“ wahrnehmen. Doch genau hierin liegt der wesentliche Punkt:

Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale ist KEINE offizielle Behörde oder Einrichtung, sondern ein privater Anbieter für Dienstleistungen: Angeboten werden in den uns vorliegenden Schreiben Musterformulare, Checklisten, Datenschutz-Mustertexte, etc...

Wird das beigefügte Formular unterschrieben zurückgesendet, schließt der jeweilige Unterzeichner zunächst ein Abo für drei Jahre zu einem Jahrespreis von 592,62 EUR (498,- EUR netto zzgl. Mst.) ab: Er verpflichtet sich somit zur Zahlung von insgesamt 1.777,86 EUR.

Was raten wir?

Ob Sie ein solches „Angebot“ wahrnehmen möchten und Informationsmaterial von der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale erhalten möchten, muss jeder selbst entscheiden. Wir können nach derzeitigem Stand auch (noch) keine Aussage über die Quantität und Qualität der zu erhaltenen Unterlagen machen.

Was wir aber schon jetzt sagen können: Sie haben KEINE PFLICHT ZUM UNTERZEICHNEN und zur Rücksendung dieses Formulars.

Auch sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt das zu einem Preis von 1.777,86 EUR bepreiste „Datenschutzpaket“ benötigen und kaufen möchten. Eine konkrete Bewertung der Unterlagen werden wir veröffentlichen, sobald wir diese zur Kenntnis genommen haben. Aufgrund der Art der fragwürdigen Vermarktung würde ich persönlich von dem Kauf klar Abstand nehmen!

Sie wurden getäuscht?!

Falls Sie dieses Formular eingesendet haben, weil Sie davon ausgegangen waren, dass dieses Schreiben von einer offiziellen Behörde stammt und Sie zur Rücksendung verpflichtet sind – dies kann wie oben dargestellt meiner Ansicht nach durchaus passieren und ist so anscheinend auch von der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale gewollt – sollte der Vertragsschluss unverzüglich (=sofort!) angefochten werden wegen arglistiger Täuschung!

Wir prüfen derzeit die Möglichkeit zur Einleitung strafrechtlicher Schritte.

Sind Sie auf dieses Schreiben „hereingefallen“ oder benötigen weitere Hilfe? Dann melden Sie sich gerne bei uns, gerne auch über unser direktes Hilfe-Portal:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern/

Stand: 01.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.