absengeranwaelte: Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß/ Auskunft nach DSGVO nach Datenauskunftsanfrage


Die Kanzlei Absenger Anwaelte aus Wuppertal verlangt Schadensersatz wegen – eines behaupteten – Datenschutzverstoßes. 

Es geht um falsche/ nicht erteilte Auskunft nach DSGVO.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Zum Hintergrund

Die absengeranwaelte werden mandatiert, um Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß geltend zu machen. Hier gilt es einiges zu beachten.

Wir sind eine auf das Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei. Lesen Sie hier unseren Leitartikel zum Datenschutzrecht:

https://e-commerce-kanzlei.de/...

Es geht um eine nicht erteilte Auskunft nach Artikel 15 DSGVO.

Nach Art 15 DSGVO hat jede Person das Recht von einem Unternehmen zu erfahren, ob und wenn ja welche Daten verarbeitet werden. Dieses Auskunftsersuchen muss umfassend und mit besonderer Sorgfalt beantwortet werden.

Zudem müssen derartige Anfragen unverzüglich beantwortet werden. Länger als einen Monat ab Eingang des Auskunftsersuchens darf sich ein Unternehmen nur in Ausnahmefällen Zeit lassen.

Die Kanzlei rügt einen Verstoß gegen diese Auskunftspflicht.

Als Folge wird ein Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend gemacht.

Es wird ein immaterieller Schadensersatz i.H.v. 1.000,- Euro gefordert.

Zudem wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 6.000,- Euro geltend gemacht.

Die Umsetzungen der verpflichtenden DSGVO-Vorgaben stellt viele Unternehmen auch noch ein Jahr nach Inkrafttreten vor Herausforderungen. Fehler bei der Umsetzung sind vor allem dann gefährlich, wenn andere Wettbewerber diese mit zum Teil teuren Abmahnungen quittieren.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann lesen Sie dazu unseren Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/...älte.html


Unser Rat

Bewahren Sie Ruhe. Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen.

Bereits im Vorfeld sollten Datenschutzverstöße bestenfalls durch eine spezialisierte anwaltliche Beratung vermieden werden.


Sollten Sie bislang keine Abmahnung/Schadensersatzverlangen erhalten haben, ist es zunächst einmal wichtig, dass Sie beispielsweise Ihre Datenschutzerklärung aktuell halten und auch sonst alle Anforderungen der DSGVO erfüllen, um nicht ins Visier von Abmahnverbänden oder Konkurrenten zu gelangen.

Sind auch Sie betroffen? - Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 02.09.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.