Glücksspiel-Falle nach Werbeanruf: AboveBoard Tading Ltd. „DG - Deutscher Gewinnspielclub“

Vorsicht vor (Werbe-) Anrufen der AboveBoard Trading Ltd. aus Potsdam.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Vorsicht vor Gewinn-Versprechen

Die Gewinnspiel-Falle schnappt meistens nach einem Telefonat zu. Betroffene erhalten Anschreiben einer Glücksspielfirma zur Teilnahme in Gewinnspielen. Es gibt am Markt unzählige Firmen, die so auf Kundenfang gehen.

Wenn man hier vorschnell unterschreibt oder unbedarft am Telefon einem Vertragsschluss zustimmt, kann man sich hohen Rechnungen ausgesetzt sehen.

Wenn man nicht zahlt, droht die Einschaltung eines Inkassounternehmens.


So geht wohl auch die Firma AboveBoard Trading Ltd. aus Potsdam auf Kundenfang.

Betroffene berichten uns, dass Sie einen Werbeanruf der Firma erhalten hätten. Angeblich hätten Sie einen Glücksspiel-Vertrag geschlossen, dieser würde sich nun um weitere 12 Monate verlängern. Es wird angegeben, dass sie wohl vergessen hätten zu kündigen und nun die Möglichkeit hätten, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn sie nur noch die letzten 3 Monate bezahlen würden.

Der Betroffene gab jedoch an, sich nicht erinnern zu können, je an einem solchen Gewinnspiel teilgenommen zu haben.

In einem anderen Fall erhielt ein Betroffener ein Anschreiben, indem die Firma „DG – Deutscher Gewinnspielclub“ ihn „willkommen“ heißt. Er würde nun täglich an der „Rentenmillion“ teilnehmen.

Die Firma verspricht beste Chancen auf eine monatliche Sofortrente i.H.v. 3.333,- Euro.

Dies kostete 59,- Euro im Monat.

Dem Schreiben ist ein Formular beigefügt, in welchem man noch die Kontodaten für ein Lastschriftmandat eingeben soll. Der Versand soll an die „Service Center Deutscher Gewinnspielclub“ in Potsdam erfolgen.

Die Teilnahme/Mitgliedschaft läuft demnach zunächst für 3 Monate und verlängert sich immer weiter automatisch, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.

Sind auch Sie betroffen? - Wir helfen Ihnen!

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Zahlen Sie nicht vorschnell und lassen Sie eine Rückbuchung/Rückforderung bereits gezahlter Beträge prüfen.

Hier bleibt zu prüfen, ob es tatsächlich zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Dies sollte die Firma nachweisen.

Sollten Sie einen Anruf der Firma erhalten haben, so ist fraglich, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Hier könnten Ihnen Auskunfts- und Unterlassungsansprüche gegen die Firma zustehen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 28.03.2021

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.