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Unternehmens-Register und ungewollte Abos

Zahlungsaufforderungen trotz kostenloser Registrierung

Wir berichteten bereits über Abo-Fallen von betrügerischen Unternehmen, die ein Unternehmensregister als Masche nutzen, um Unternehmen zu Zahlungen aufzufordern. Aber auch einfache Verbraucher werden immer häufiger in die Abo-Falle gelockt und sehen sich so gezwungen, in regelmäßigen Abständen nicht geringe Zahlungen an derartige Unternehmen zu leisten.

Die Masche

Immer wieder tauchen in diesem Zusammenhang auch kostenpflichtige Dating-Portale auf, welche mit einer kostenlosen Registrierung oder einem kostenlosen Probezeitraum werben. Andere Portale weisen bei der Anmeldung nicht offensichtlich genug auf entstehende Kosten hin.

Eine weitere bekannte Masche besteht darin, eine kostenlose Registrierung anzubieten, aber dann für weitere Leistungen wie das Lesen von Nachrichten oder das Anzeigen von anderen Profilen Beiträge in Form eines Abonnements zu verlangen. Häufig stimmt man bereits mit der Registrierung diesem „Gebühren-System“ mit dem Akzeptieren der AGB zu.

Indikatoren eines unseriösen Online-Angebots

Wichtig ist, dass nicht jede Partnerbörse gleichzeitig eine Abo-Falle darstellt, nur weil Sie für Dienstleistungen Beiträge verlangt. Überlange Kündigungszeiten oder Gebühren und Beiträge, welche nur im Kleingedruckten erkennbar sind, deuten jedoch auf eine solche Falle hin. Laut BGH steht dem Verbraucher im Dienstleistungsbereich, wozu auch Dating-Websites gehören, auch jederzeit ein Sonderkündigungsrecht zu, welches viele dubiose Anbieter zu verwehren versuchen.

Kündigung und Widerruf

Sollten Sie in eine solche Abo-Falle geraten sein, kommt für viele nur die Kündigung und der Widerruf in Betracht. Die betrügerischen Unternehmen jedoch berufen sich oft einfach auf die Tatsache, dass nie eine Kündigung eingegangen ist und verlangen weiterhin einen hohen Beitrag.

Rechtskräftiger Vertrag?!

Wichtig ist, dass Sie bei der Anmeldung zu solchen Portalen darauf achten, ob irgendwo ein Button „kostenpflichtig registrieren“ oder „zahlungspflichtig anmelden“ geklickt werden muss. Ist dies nicht der Fall und werden dennoch später Zahlungen von Ihnen verlangt, weil ein Beitragssatz für das Abonnement im Kleingedruckten vorgesehen war, ist wichtig zu wissen, dass nie ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist und Sie daher auch nicht verpflichtet sind, zu zahlen.

Bereits gezahlt? Wir helfen!

Haben Sie bereits Zahlungen geleistet oder möchten überprüfen lassen, ob sie tatsächlich zahlungspflichtig sind, können Sie sich an uns wenden. Für den Fall, dass Sie in eine rechtswidrige Abo-Falle getreten sind, können wir für Sie gegen die Zahlungsaufforderung vorgehen. Das ist in den allermeisten Fällen erfolgreich möglich. Gehen Sie selbst gegen das betrügerische Unternehmen vor, so wird das Unternehmen versuchen, Sie mit geringeren Beitragssätzen abzuspeisen oder Sie schlichtweg darauf verweisen, dass Sie der Zahlung zugestimmt haben. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen in Ihrem konkreten Fall gerne kompetent weiter!

Stand: 09.03.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.