Die Paidwings AG mit Sitz in der Schweiz ist uns aus diversen Verfahren als Betreiber von zahlreichen Dating-Seiten bekannt. Sie wenden sich sowohl an den deutschen als auch den österreichischen und schweizer Markt.
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Und viele mehr!
Dabei sind die Seiten oftmals gleich aufgebaut. Auf einer Startseite animieren Fotos von attraktiven Frauen zur Anmeldung, welche als kostenlos beworben wird. So heißt es auf heysexy.de z.B.
„Finde ein Sextreffen in deiner Umgebung“
Es bedarf nun lediglich der Angabe, ob man ein Mann oder eine Frau ist. In einem weiteren Schritt wird das Geburtsdatum abgefragt und zuletzt die Emailadresse.
Von etwaigen Gebühren ist hier nichts zu lesen.
Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart, dass hier ABO Kosten drohen.
So heißt es in den AGB von heysexy.de zum Beispiel auszugsweise:
„paidwings stellt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Dienste zur Verfügung. Mit der kostenfreien Registrierung kann der User ein Profil anlegen, die Profile anderer User einsehen sowie vorgefertigte Nachrichten an andere User senden. User die sich für den zusätzlichen kostenpflichtigen Dienst anmelden, können zusätzlich zu den kostenlosen Diensten andere User kontaktieren und ihnen Nachrichten schreiben. Der kostenpflichtige Dienst kann für unterschiedliche Zeiträume abgeschlossen werden. Der User wird vor Bereitstellung dieser Dienste auf die Kostenpflichtigkeit, den Inhalt und den Umfang der Dienste sowie auf den Preis und die Zahlungsbedingungen hingewiesen.“
Doch zu der Höhe der Kosten findet man auch hier keine Informationen.
Zahlreiche unserer Mandanten sind bereits in einen ungewollten Abovertrag der Paidwings getappt.
Oftmals erfahren Betroffene von der teuren (und oft ungewollten) „Premium“/VIP Mitgliedschaft durch Abbuchungen auf Ihrer Kreditkarte. Dort findet man Kürzel wie PWA * PW AG, WWW.PWINGS.CH PAIDW AG oder WWW.PDWS.CH, PAIDW AG, PAIDW AG CH.
Werden die geforderten Beträge für das Abo nicht gezahlt oder eingezogenen Beträge zurückgebucht sieht man sich folgenden Eskalationsstufen der Forderungseintreibung ausgesetzt:
Eskalationsstufen:
Es bestehen durchaus Verteidigungsmöglichkeiten: Die Forderung wird also unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht.
So wurden viele unserer Mandanten unter anderem nicht ausreichend und hinreichend deutlich auf die Gebührenpflichtigkeit der Website hingewiesen. Auch erscheinen einige AGB Klauseln rechtlich fragwürdig bzw. unwirksam. Hier sollte eine Einzelfallprüfung erfolgen.
Auch liegen uns Fälle vor, in denen die Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.
Wenn Sie die Forderung einfach ignorieren drohen unter Umständen gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Die Kanzlei Auer Witte Thiel könnte beispielsweise einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dies ist alles mit weiteren nicht unerheblichen Kosten verbunden!
Sie sollten außerdem beachten, dass die Paidwings AG weiterhin das Bestehen eines Abo-Vertrages behauptet und Ihnen für weitere Nutzungszeiträume neue Rechnungen stellen wird, wenn Sie nicht bald reagieren.
...und sind auch für Sie da!
Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.
Wir konnten schon viele Betroffene aus derartigen Dating-Abo-Verträgen u.a. durch rückwirkende Anfechtung retten.
Die geltend gemachten Forderungen wurden so oftmals gänzlich fallen gelassen.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern – auch per E-Mail – zur Verfügung.
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0