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Achtung ABO-Vertrag: Date4friend AG 

Abbuchungen "D4F" oder Mahnungen durch Fairmount GmbH bzw. enDebito collect&finance GmbH und die Kanzlei Auer Witte Thiel bzw. Rechtsanwalt Daniel Raimer erhalten?

Was steckt hinter der Date4friend AG?

Die Date4friend AG mit Sitz in der Schweiz ist uns aus diversen Verfahren als Betreiber von zahlreichen Online-Dating-Seiten bekannt. Sie wenden sich nach unserer Kenntnis sowohl an den deutschen als auch den österreichischen und schweizer Markt.

Zu den Dating-Plattformen gehören u.a. folgende Adressen:

  • www.fickboerse24.com
  • whats-date.org
  • DeluxeAffaire.com
  • premiumcasualdating.ch
  • premiumcasualdating.at
  • unserkleinesgeheimnis.ch
  • casualdatingdeluxe.at
  • firstclass-dates.ch
  • thecasualcircle.ch
  • thecasualroom.de
  • casualdates24.com
  • casualdatingdeluxe.de
  • luxus.dating
  • sinnlichedates.ch
  • whatsaffair.de
  • whats-date.org
  • handydates.live
  • schmutzigesgeheimnis.ch
  • casuals.ch
  • sinnlichedates.com

Und Viele mehr!

Dabei sind die Seiten fast immer gleich aufgebaut:
Auf einer Startseite animieren Fotos von attraktiven Frauen zur Anmeldung, welche nicht selten als kostenlos beworben wird. So heißt es beispielsweise auf der Startseite von secretcasual.de:

„Sinnliche Dates in Ihrer Nähe“

Es bedarf nun lediglich der Angabe, ob man ein Mann oder eine Frau ist.

Direkt nach Besuch der Seite öffnet sich ein Fenster in dem es heißt:

„Auf secretcasual.de finden Sie echte Frauen auf der Suche nach sinnlichen Begegnungen. Wir garantieren Ihnen absolute Sicherheit und Anonymität. Zögern Sie nicht länger:

Kostenlos Nachrichten schreiben

Kontaktvorschläge aus Ihrer Nähe

Absolute Diskretion und Anonymität

Schnelle und unkomplizierteAnmeldung

Echte Frauen und Männer

Über 10.000 Neuanmeldungen täglich“

Von etwaigen Gebühren ist hier nichts zu lesen.

Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart, dass hier ABO Kosten drohen.

So heißt es in den AGB von secretcasual.de auszugsweise:

„DATE4FRIEND ermöglicht seinen Nutzern mit der kostenlosen Registrierung den Zugriff auf seinen Service, der es dem Nutzer ermöglicht ein Profil auf einer Plattform zur Kontaktaufnahme zu erstellen, andere Profile teilweise einzusehen und Nutzern Nachrichten zu senden.

Neben den kostenlosen Möglichkeiten zur Nutzung der Plattform steht es dem Nutzer frei, eine kostenpflichtige VIP Mitgliedschaft zu erwerben mit dem er empfangene Nachrichten unbeschränkt lesen, seine Profilbesucherliste aufrufen und andere Profile vollumfänglich einsehen kann.“

Zahlreiche unserer Mandanten sind bereits in diese oder einer der anderen Abo-Fallen der Date4friend AG getappt.

Es drohen Rechnungen statt Liebesnachrichten

Werden die geforderten Beträge für das oftmals ungewollte Premium bzw. VIP-Abo nicht gezahlt oder eingezogenen Beträge zurückgebucht sieht man sich folgenden Eskalationsstufen der Forderungseintreibung ausgesetzt:

Eskalationsstufen:

  1. Mahnung der Date4friend AG
  2. Aufforderungsschreiben der Fairmount GmbH oder der enDebito collect & finance GmbH + zusätzliche Mahnkosten
  3. anwaltliches Schreiben der Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte oder von Rechtsanwalt Daniel Raimer + weitere Rechtsanwaltskosten

Wie sollten Sie reagieren?

Wichtig ist, dass Sie die Forderung weder vorschnell begleichen noch diese weiter ignorieren. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen, denn wahrscheinlich sind Sie Opfer einer Abo-Falle: Die Forderung wird also unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht.

So wurden viele unserer Mandanten unter anderem nicht ausreichend und hinreichend deutlich auf die Gebührenpflichtigkeit der Website hingewiesen.

Auch liegen uns Fälle vor, in denen die Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde bzw. die Abbuchungen einfach weitergehend erfolgten.

Wenn Sie die Forderung einfach ignorieren drohen allerdings gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Die Kanzlei Auer Witte Thiel bzw. RA Reimer könnte beispielsweise einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und so versuchen, die Forderungen titulieren zu lassen, um im Anschluss diese durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen. Dies ist alles mit weiteren nicht unerheblichen Kosten verbunden!

Sie sollten außerdem beachten, dass die Date4friend AG weiterhin das Bestehen eines Abo-Vertrages behauptet und Ihnen für weitere Nutzungszeiträume neue Rechnungen stellen wird.

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen.


Wir konnten schon zahlreichen Betroffenen erfolgreich helfen und sind auch für Sie da!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir konnten schon viele Betroffene u.a. durch rückwirkende Anfechtung aus derartigen Dating-Aboverträgen retten.

Die geltend gemachten Forderungen wurden so oftmals gänzlich fallen gelassen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern – auch per E-Mail – zur Verfügung.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 02.10.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.