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ungewolltes Abo?! Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. USt-IdNr. DR Verwaltung AG - USTID-Nr.de

Scheinbar offizielles Schreiben als Vertragsangebot

Einige Mandanten haben uns erneut diverse Erinnerungsschreiben der Firma Zentrales Gewerberegister zur Erfassung (und Registrierung) inkl. USt-IdNr. DR Verwaltung AG aus Bonn, welche durch den Geschäftsführer Serdal Congar vertreten wird, vorgelegt.

Diese Schreiben sind als Offerten (Angebote) bzw. Erinnerungen zu dieser zuvor zugesendeten Offerten zu klassifizieren, Dies bedeutet, dass diese lediglich ein unverbindliches Angebot für einen Eintrag in ein kostenpflichtiges Onlineregister darstellen. Füllen Sie dieses Formular aus und senden es ein, so verlangt die Verwaltung AG einen Preis in Höhe von 398,88 Euro zzgl. Mwst. pro Jahr. Die Laufzeit dieser vermeintlichen Vertrages beträgt zudem zwei Jahren.

Aber aufgepasst Es handelt sich hierbei gerade NICHT um eine Rechnung oder einen Bescheid einer deutschen Behörde!

Wir haben bereits eine Vielzahl von derartigen Schreiben mit der Aufforderung zur Angabe und Registrierung der Unternehmensdaten von Mandanten erhalten. Betrachtet man die Schreiben nur flüchtig, so wirken diese optisch und inhaltlich wie eine Aufforderung von einer offiziellen, staatlichen Verwaltungsstelle.

Doch dies ist vorliegend nicht der Fall. Die DR Verwaltung AG aus Bonn ist eine private Firma, die allerdings den Eindruck erwecken zu wollen scheint, dass der jeweilige Empfänger zur Abgabe der Auskunft verpflichtet sei. Zudem ist nur bei sorgfältigem Lesen wahrnehmbar, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt und der Unterschreibende mit Einsendung dieses Formulars eine kostenpflichtige Eintragung in das Register USTID-Nr.de beantragt.

Nach Einsendung des Formulars fällt laut der DR Verwaltung AG aus Bonn bei einer Laufzeit von zwei Jahren insgesamt eine Gebühr in Höhe von 398,88 Euro zzgl. Mwst. pro Jahr, also ein Betrag von insgesamt 949,33 Euro inkl. Mwst. an.

Es stellt sich vorliegend zudem nach der Frage der Sinnhaftigkeit dieses Eintrages. Wir warnen in diesem Kontext eindringlich vor der Abgabe des beigefügten Formulars.

Falls Sie bereits ein solches Aufragsformular unterschrieben und eingesendet haben, melden Sie sich gerne zur kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung bei uns:

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Stand: 11.03.2016

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.