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Abokosten und Fake-Profile: dateyard AG – Novalnet AG 

Inkasso durch die Fairmount GmbH, die enDebito collect & finance GmbH bzw. Kanzlei Auer Witte Thiel

Nach Nutzung von Dating/ Erotik Plattformen der dateyard AG (Schweiz) drohen hohe Rechnungen (Abo) und Mahnungen durch enDebito collect & finance GmbH oder Fairmount GmbH. Zudem mahnt auch die Kanzlei Auer Witte und Thiel für die Firma ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Auf der Suche nach der großen Liebe kann es teuer werden

Die dateyard AG (Geschäftsführer: Borysova Maryna, Katona Melinda) betreibt eine Vielzahl von online Dating/ Erotik Plattformen, wie u.a.

  • erooty.com
  • affairme.de
  • brauchsex.com
  • fremdflirten.de
  • fuckmich,com
  • wasficken.de
  • sexfreunde.net
  • versautenachbarin.com
  • richtigwild.de
  • casualkontakt.com
  • fremdflirten.de
  • u.v.m.

Die Seiten sind fast alle gleich aufgebaut. Die erstmalige Anmeldung auf den Dating-Plattformen ist grundsätzlich kostenlos möglich. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft, wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren.

Von einer Gebührenpflichtigkeit oder gar Abokosten ist auf der Startseite nichts zu lesen!

Erst ein genauer Blick in die Nutzungsbedingungen offenbart, dass man einen gebührenpflichtigen Abovertrag abschließt, welcher sich automatisch immer weiter verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt, bzw. dass sich ein entsprechendes (kostenloses) Probeabo in ein teures Premium-Abo verlängert.

So heißt es auszugsweise in den AGB von fremdflirten.de:

„DATEYARD bietet eine Gratis-Nutzung ihrer Plattform fremdflirten.de an sowie den Abschluss einer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft. Die Gratis-Nutzung bietet dem Nutzer eine eingeschränkte Funktionalität. Der Nutzer hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, von einer Gratis-Nutzung in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft zu wechseln, um die Premium-Funktionalität (Erweiterte Suchfunktion, Schreiben und Beantworten von Nachrichten) nutzen zu können.“

Die AGB werden von der Firma fast Wortgleich auf allen Plattformen verwendet.

Nutzer berichten uns zudem, dass sie davon ausgehen, dass die Seiten mit Fake-Profilen arbeiten. So wird mit direkt nach der Anmeldung zu jeder Tag- und Nachtzeit von sehr attraktiven Chatpartnern angeflirtet und so zur kostenpflichtigen Anmeldung animiert.

Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR – Panorama die Reporter (STRG_F):
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html

Die Kostenfalle

Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt bzw. zurückgebucht, so folgt zur weiteren Forderungsbeitreibung die Einschaltung eines Inkassounternehmens.

Hier wird die Fairmount GmbH oder die enDebito collect & finance GmbH eingeschaltet.

In einer letzten Eskalationsstufe wird die Kanzlei Auer Witte Thiel mandatiert.

Dadurch steigt der Zahlungsdruck auf Betroffene nicht unerheblich. Denn in dem Forderungsschreiben der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel wird zunächst auf die erfolglosen Mahnungen und Zahlungsaufforderungen des Inkasso-Unternehmens hingewiesen. Ferner werden nun neben der Hauptforderung auch weitere Bank- und Mahnkosten sowie Anwaltsgebühren geltend gemacht. Die geltend gemachte Forderung steigt somit weiter an. Zudem verweist die Kanzlei darauf, Vertragspartner der SCHUFA zu sein.

Das Beitreiben durch eine Anwaltskanzlei suggeriert zudem eine gewisse Seriosität und Betroffene könnten davon ausgehen, dass die Forderung zu Recht anwaltlich geltend gemacht wird.

Wir helfen Ihnen!

Zahlen Sie nicht vorschnell! Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen.

Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sie in einen ungewollten Abovertrag getappt sind. Es kommt regelmäßig vor, dass die Gebührenpflichtigkeit der Sex- bzw. Dating-Plattform nicht eindeutig genug ausgewiesen oder eine Kündigung Ihrerseits - zu Unrecht - nicht akzeptiert wurde.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige online Dating-Verträge verteidigen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 15.03.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.