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Rabatt- und Bonus-Club: Abo-Vertrag auf deinsystem.com der McLoud Solutions

Mahnung durch die Webbilling AG und Rechtsanwalt Sebastian Kipke

Achtung Abo-Vertrag!


Nutzer von Plattformen der McLoudSolutions Ltd. wie deinsystem.com können schnell in einen teuren Abo-Vertrag geraten.

Es folgen häufig Rechnungen für Abogebühren durch die Webbilling AG und bei Nichtzahlung Mahnungen durch Rechtsanwalt Sebastian Kipke.

Abo-Vertrag statt satte Rabatte

Die McLoud Solution Limited aus London betreibt u.a. die Plattform deinsystem.com, eine Rabatt- bzw. Bonus Club für Schnäppchenjäger.

Die Startseite wirbt dabei u.a. wie folgt:

„EXKLUSIVE ANGEBOTE VON ÜBER 300 ANBIETERN“

Von etwaigen Kosten oder Gebühren ist hier nichts zu lesen.

Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart, dass es auch hier nichts geschenkt gibt. So heißt es in den AGB auszugsweise:

„Mcloud Solutions Limited, 54-58 Tanner Street, The Brandenburg Suite, Tanner Place, London SE1 3PH, Großbritannien stellt ihren Kunden ein Kundenbindungs- und Rabattsystem zur Verfügung.

Zu diesem Zweck überlässt die Mcloud Solutions Limited Ihren Kunden eine Kundenkarte („DEINSYSTEM Card“), mit der diese bei vertraglich gebundenen Partnerunternehmen Rabatte, Gutscheine oder sonstige Vergünstigungen für Waren und Dienstleistungen (im Folgenden: „Vergünstigungen“) erhalten können.“


Zudem ist dort zu lesen, dass es sich um eine mindestens 3-monatige Mitgliedschaft handelt, die sich automatisch verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.

Über die Höhe der Gebühren ist in den AGB hingegen nichts zu finden. Nutzer berichten uns von Gebühren i.H.v. 113,50 Euro für die erstmalige Anmeldung.

Betroffene berichteten uns zudem, dass Sie sich nicht auf der Homepage registriert hätten, sondern sich nach einem Anruf im Abo wiedergefunden hätten. Es sei mithin zu telefonischer Akquise (Cold Call) gekommen und den Betroffenen sei die Gebührenpflichtigkeit dabei nicht bewusst gewesen.

Rechnung statt Rabatt

Die Abogebühren werden hier von der Webbilling AG eingetrieben.

Wird nicht rechtzeitig gezahlt, so drohen Mahnungen durch Inkassodienstleister bzw. durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Kipke. Dadurch erhöht sich der Zahlungsdruck auf die Betroffenen, da die Geltendmachung durch den Rechtsanwalt eine gewisse Seriosität bzw. Rechtmäßigkeit der Forderung ausstrahlt und zudem steigt die Hauptforderung regelmäßig um weitere Mahngebühren an.

Zu erwähnen ist hier noch, dass sich der Rechtsanwalt in Mahnungen – wohl versehentlich – auf die Seite deinsystem.de bezieht. Diese Seite hat jedoch nichts mit der Mcloud Solutions Limited zu tun, richtig ist die Endung der Webseite auf .com.

Wir holen Sie aus dem Abo-Vertrag

Lassen Sie einen Widerruf/Anfechtung des Vertrages und eine Rückbuchung etwaiger gezahlten Beträge anwaltlich prüfen.

So bestehen grundsätzlich durchaus gute Chancen, den Vertragsschluss rückgängig zu machen und derartige Forderungen zurückzuweisen.

Sollte der (vermeintliche) Vertrag telefonisch zustande gekommen sein, so gibt es weitere Ansatzpunkte für die Verteidigung. Hier dürfte bereits fraglich sein, ob der Anruf rechtmäßig erfolgt ist. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie beispielsweise im Rahmen eines Glücksspiels einem Werbeanruf zugestimmt hätten. Dies müsste die Firma jedoch beweisen.

Ist dies nicht der Fall, so stünden Ihnen grundsätzlich auch Unterlassungsansprüche gegen die McLoud Solution Ltd. zu.


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon vielen Betroffenen gegen Abo-Forderungen im Internet helfen und vermeintliche Verträge zurückweisen bzw. mit effektiven Rechtsmitteln anfechten.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 04.09.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.