Abmahnung von Waldorf Frommer für Warner Bros Entertainment |
Wir haben eine weitere Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, welche im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen wurde, vorgelegt bekommen.
Diese Abmahnung wurde aufgrund der widerrechtlichen Verbreitung des Filmes „Pan” ausgesprochen. Im Rahmen der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ebenso wird der Ausgleich der entstandenen Kosten über die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro verlangt.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Dann sollten Sie nicht zögern und für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Kontakt mit uns aufnehmen. Wir prüfen, ob Sie haften und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Weiterführende Informationen zu möglichen Reaktionen nach Erhalt einer solchen Abmahnung haben wir hier in einem gesonderten Artikel für Sie zusammengestellt.
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